18.08.2005
SPD und Grüne kritisieren Rückstellungspraxis der Atomindustrie
Die Atomindustrie muss aus Sicht von SPD und Grünen im Fall der Aufkündigung des Atomausstiegs durch eine neue Regierung mit einem Ende ihrer Praxis milliardenschwerer Rückstellungen rechnen. Eine Verfassungsklage etwa der SPD-Bundestagsfraktion gegen die Regierung sei dann unausweichlich, sagte SPD-Energieexperte Hermann Scheer am Mittwoch in Berlin. Die Kraftwerksbetreiber nutzten die steuerfreien Rückstellungen in Höhe von derzeit rund 30 Milliarden Euro auch für Firmenkäufe. Sie seien aber für die Endlagerung und den Rückbau der Atomanlagen vorgesehen. Er forderte wie die Grünen einen öffentlich-rechtlichen Fonds.
Grünen-Fraktionsvize Reinhard Loske sagte: «Wenn die Atomindustrie jetzt damit kokettiert, dass sie den Atomkonsens einseitig aufkündigen will, dann fühlen auch wir uns nicht mehr daran gebunden.» Werde der Atomkonsens aufgekündigt, würden sich die Grünen dafür einsetzen, dass die Betreiber nicht mehr frei über ihre Rückstellungen verfügen könnten. Die Einrichtung eines zweckgebundenen Fonds sei eine logische Konsequenz.
Scheer betonte: «Es gibt keine Kontrollen und keine Auflagen.» Die Atomindustrie setze die Rückstellungen beliebig ein, auch zum Aufkauf anderer Stromunternehmen. Das sei eine «einseitige Beihilfe». Zudem könnten die Investitionen scheitern. «Das sind Risiken, bei denen letztlich die öffentliche Hand zur Kasse gebeten wird.» Eine Laufzeitverlängerung mache die steuerfreien Rückstellungen untragbar. Die einzige Rechtfertigung sei die Umsetzung des Atomausstiegs.
Nach der Vereinbarung zwischen Bund und Konzernen müssen alle Atomkraftwerke bis 2020 vom Netz. CDU und CSU wollen eine Verlängerung bis 2028. Die Unionsfraktion hatte vorgeschlagen, zumindest die Hälfte der Zusatzgewinne aus der längeren Laufzeit in einen Fonds fließen zu lassen. Die vier großen Kraftwerksbetreiber sind Eon, EnBW, RWE und Vattenfall.
Die EU befasst sich ebenfalls mit dem Streit. Eine Klage der Stadtwerke Schwäbisch-Hall, Tübingen und Uelzen gegen die EU-Kommission ist seit 2002 beim Europäischen Gerichtshof anhängig. Klagevertreterin Dörte Fouquet sagte, zwischen Kommission und Klägern sei nicht umstritten, dass eine Marktverzerrung vorliege. Nach Ansicht der EU-Kommission handle es sich aber nicht um eine Beihilfe. Fouquet rechnet nach der Sommerpause mit einer Entscheidung.
dpa Berlin, 17.08.2005
Pressemitteilung von Dr. Hermann Scheer:
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