05.01.2006
Lothar Mark unterstützt die Stellungnahme von Niels Annen: Demokratisches Engagement darf nicht kriminalisiert werden!
Zur jüngsten Rechtsprechung über die Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen
erklären Niels Annen, MdB, Sprecher der Projektgruppe
Rechtsextremismus des SPD-Parteivorstandes, und Sebastian Edathy, MdB,
Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der
SPD-Bundestagsfraktion:
In jüngster Vergangenheit kam es wiederholt zur Strafverfolgung von
engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die auch mit Hilfe von Symbolen
gegen Rechtsextremismus und Neo-Nazismus vorgingen. Grundlage ist für
die beteiligten Behörden der § 86a des Strafgesetzbuches, der die
Verwendung verfassungswidriger Symbole unter Strafe stellt.
Das ist ein rechtspflegerischer Skandal. Hier werden Menschen, die
sich für Demokratie und Toleranz bürgerschaftlich engagieren,
kriminalisiert.
Nach ständiger Rechtsprechung sind nach § 86a StGB solche Handlungen
straflos, die nicht darauf abzielen, eine Identifikation mit den
Zielen der verbotenen Organisation zum Ausdruck zu bringen. Demnach
ist die Verwendung des Hakenkreuzes in durchgestrichener Form als
Symbol der Ablehnung rechtsgerichteten Gedankengutes gerade nicht
strafbar. So hat auch der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen
festgestellt, dass die Zurschaustellung derartiger Symbole
beispielsweise auf Demonstrationen straflos bleibt.
Wir hoffen, dass es sich bei abweichenden Entscheidungen nur um
Einzelfälle handelt und die Gerichte grundsätzlich der bisherigen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgen.
Sollte es sich bei den bekannt gewordenen Fällen nicht um Einzelfälle,
sondern um die zunehmende Etablierung einer neuen Rechtsauslegung
handeln, wird der Bundestag eine Klarstellung des § 86a StGB vornehmen
müssen.
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