22.11.2024
Startseite
Mannheim
Berlin
Presse/Reden/Archiv
Kulturspaziergänge
BILDERGALERIE
BILDERGALERIE LA
BESUCHERGRUPPEN
TOPTHEMEN
POSITIVE RESONANZ
AWO-Vorsitzender bis 2008
Kontakt
Impressum
Links
Publikationsverzeichnis
Sitemap
Anträge/Gesetzentwürfe
   
   
Mitglied des Deutschen Bundestages
 
Mitglied im Haushaltsausschuss
 
Stellv. Mitglied des Auswärtigen Ausschusses
 
Beauftragter der SPD- Bundestagsfraktion
für Lateinamerika
 
 
 

Sie sind der
14717577.
Besucher
 
Topthemen
 Topthemen | Archiv
 
05.01.2006

Lothar Mark unterstützt die Stellungnahme von Niels Annen: Demokratisches Engagement darf nicht kriminalisiert werden!

 

   Zur jüngsten Rechtsprechung über die Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen

   erklären Niels Annen, MdB, Sprecher der Projektgruppe

   Rechtsextremismus des SPD-Parteivorstandes, und Sebastian Edathy, MdB,

   Sprecher der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der

   SPD-Bundestagsfraktion:

  

   In jüngster Vergangenheit kam es wiederholt zur Strafverfolgung von

   engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die auch mit Hilfe von Symbolen

   gegen Rechtsextremismus und Neo-Nazismus vorgingen. Grundlage ist für

   die beteiligten Behörden der § 86a des Strafgesetzbuches, der die

   Verwendung verfassungswidriger Symbole unter Strafe stellt.

 

   Das ist ein rechtspflegerischer Skandal. Hier werden Menschen, die

   sich für Demokratie und Toleranz bürgerschaftlich engagieren,

   kriminalisiert.

 

   Nach ständiger Rechtsprechung sind nach § 86a StGB solche Handlungen

   straflos, die nicht darauf abzielen, eine Identifikation mit den

   Zielen der verbotenen Organisation zum Ausdruck zu bringen. Demnach

   ist die Verwendung des Hakenkreuzes in durchgestrichener Form als

   Symbol der Ablehnung rechtsgerichteten Gedankengutes gerade nicht

   strafbar. So hat auch der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen

   festgestellt, dass die Zurschaustellung derartiger Symbole

   beispielsweise auf Demonstrationen straflos bleibt.

 

   Wir hoffen, dass es sich bei abweichenden Entscheidungen nur um

   Einzelfälle handelt und die Gerichte grundsätzlich der bisherigen

   Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgen.

 

   Sollte es sich bei den bekannt gewordenen Fällen nicht um Einzelfälle,

   sondern um die zunehmende Etablierung einer neuen Rechtsauslegung

   handeln, wird der Bundestag eine Klarstellung des § 86a StGB vornehmen

   müssen.



 
 
 
 
 
Lothar Mark mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück
Lothar Mark, Berichterstatter für den Haushalt des Auswärtigen Amtes, mit Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier
Lothar Mark mit der baden-württembergischen Abgeordneten Evelyne Gebhardt nach ihrer erneuten Wahl ins Europäische Parlament.
Lothar Mark mit dem Geschäftsführer des Kongresszentrums Mannheimer Rosengarten (MKT), Michael Maugé.
Lothar Mark mit dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit uns Soziales, Franz Müntefering, beim Sommerfest der SPD auf dem Karlstern.
Lothar Mark mit dem neuen Oberbürgermeister der Stadt Mannheim, Dr. Peter Kurz.
Lothar Mark trifft als Beauftragter der SPD-Bundestagsfraktion für Lateinamerika den damaligen Präsidentschaftskandidaten Lula da Silva in Berlin.
Lothar Mark mit dem kolumbianischen Vizepräsidenten Francisco Santos Calderón, der zu Gast im Gesprächskreis Lateinamerika war.
Lothar Mark erhält vom Botschafter Mexikos, S.E. Jorge Castro-Valle Kuehne, den höchsten mexikanischen Verdienstorden "Aguila Azteca" in Würdigung seiner Verdienste für die deutsch-mexikanischen Beziehungen.
Lothar Mark mit der Leiterin der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bundestagsvizepräsidentin a.D. Anke Fuchs.
Lothar Mark mit dem neuen Präsidenten des Goethe-Instituts, Herrn Prof. Dr. phil. h.c. Klaus-Dieter Lehmann
Lothar Mark mit der ehemaligen Präsidentin des Goethe-Instituts München, Prof. Dr. Jutta Limbach.
Lothar Mark bei einer Demonstration der Mannheimer Bürgerinitiative - Jetzt reichts - gegen den Ausbau des Flughafens Coleman-Airfield.
© Copyrights 2003 Lothar Mark  Impressum | Haftungsausschuss mfact