21.01.2006
Elke Ferner: Kinderbetreuungskosten absetzen - Erwerbstätigkeit von Müttern
fördern. Gleichstellungspolitisch weder Wundermittel noch Teufelszeug!
Die Stellvertretende Parteivorsitzende der SPD und Bundesvorsitzende
der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, MdB, erklärt:
Die SPD-Frauen begrüßen, dass Bundeskabinett und SPD-Parteivorstand
die verbesserte Absetzbarkeit von erwerbsbedingten
Kinderbetreuungskosten beschlossen haben.
Schon lange fordert die ASF die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen, die
unmittelbar der Ausübung der eigenen Erwerbstätigkeit dienen -
einschließlich der Kosten für die Kinderbetreuung.
Es war richtig, dass der SPD-Parteivorstand die Frage, ab welchem
Alter der Kinder Betreuungskosten ab dem ersten Euro geltend gemacht
werden können, zugunsten von Kindern aller Altersgruppen und damit
auch von Alleinerziehenden und Geringverdienenden beantwortet hat. Es
ist nicht einzusehen, dass gerade dann, wenn die Betreuungskosten
besonders hoch sind - bei ganz kleinen Kindern - die staatliche Hilfe
am geringsten ausfällt. Und es geht bei dem Vorhaben darum, die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern - also um die
erwerbsbedingten Betreuungskosten. Wir wollen die Absetzbarkeit ab dem
ersten Euro aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, der besseren
Bildungschancen und der gleichstellungspolitischen Wirkung.
Durch die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wird auch ein
Hemmnis beim Wiedereinstieg junger Eltern, insbesondere Mütter, in den
Beruf gemildert. Diese Maßnahme trägt auch zu unserem Ziel bei, die
Anreize zur Erwerbstätigkeit von Müttern zu stärken und damit die
Frauenerwerbsquote zu erhöhen. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
muss gerade auch für geringer Verdienende, darunter sind häufig
Alleinerziehende, attraktiver werden. Wenn sie die Betreuungskosten
für ihre Kinder von Anfang an steuerlich absetzen können, lohnt sich
die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit viel eher, als wenn der größte
Teil des Gehaltes unwiederbringlich in die Kinderbetreuung fließt.
Die Versuche, jetzt so genannte Doppelverdiener gegen die
Einverdienerfamilie auszuspielen, sind mehr als durchsichtig! Zum
einen profitieren alle Familien - unabhängig davon, ob ein oder zwei
Elternteile erwerbstätig sind - vom Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
und von dem allgemeinen Freibetrag für Ausbildung, Erziehung und
Betreuung. Zum anderen profitieren Familien, in denen nur eine Person
erwerbstätig ist, überproportional vom Ehegattensplitting.
Uns geht es darum, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
verbessern. Dazu gehört auch der Ausbau der Tagesbetreuung, der
Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab dem 2. Lebensjahr und die
Einführung des Elterngeldes.
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