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01.04.2006

Lothar Mark zum Thema Diäten für Abgeordnete

 

In diesen Tagen wird öffentlich über das Einkommen der Abgeordneten diskutiert. Das finde ich völlig in Ordnung. Transparenz hat noch niemandem geschadet und wer ein öffentliches Amt wahrnimmt, muss sich auch Fragen nach seinem Einkommen gefallen lassen.

 

Die Bundestagsabgeordneten erhalten monatlich ein steuerpflichtiges "Gehalt" von 7.009 Euro brutto. Bei Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland wurde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen. Da die Abgeordneten jeden Tag Abgeordnete sind, konnte man ihnen natürlich keinen Feiertag streichen, deshalb wurde das ausgezahlte "Gehalt" reduziert auf aktuell 6.989,80 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Abgeordnete nicht.

 

7.009 Euro - das ist viel Geld. Die Abgeordneten verdienen damit mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Ich finde deshalb auch falsch, wenn sich Abgeordnete darüber beklagen, sie verdienten zu wenig. Natürlich sind diese 7.009 Euro weniger als das Monatsgehalt vieler Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden, den Gewerkschaften, und dazu muss man gar nicht auf die höchsten Hierarchiestufen schauen. Trotzdem: ein Abgeordneter verdient gutes Geld.

 

Die steuerfreie Kostenpauschale von 3.551 Euro dient Mehraufwendungen. Davon werden  zum Beispiel die Wohnung in Berlin gezahlt oder die Kosten im Wahlkreis wie das Wahlkreisbüro. Meine Erfahrung ist, dass ein fleißiger Abgeordneter mit diesem Geld kaum  auskommt, um alle anfallenden Kosten zu decken.

 

Die Abgeordneten entscheiden selbst über die Höhe der Diäten. So merkwürdig es klingt, aber die meisten Abgeordneten würden auf dieses "Vorrecht" gerne verzichten. Das "Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts von 1975 hat die Abgeordneten aber ausdrücklich verpflichtet, selbst - und "vor den Augen der Öffentlichkeit" - über die Höhe ihrer Entschädigung zu beschließen.

 

Niemand macht Politik - oder sollte Politik machen -, weil er oder sie Geld verdienen will. Auch ein gut verdienender Rechtsanwalt, eine Topmanagerin, ein hoch bezahlter Wissenschaftler oder eine gut verdienende Künstlerin kann in die Berufspolitik gehen. Sie müssen aber wissen, dass sie ihr früheres Einkommen dabei meistens nicht wieder erreichen, sondern weniger verdienen werden. Das ist bei einem öffentlichen Amt auch zumutbar, soweit zum Beispiel die Abgeordnetenentschädigung nicht zu gering und angemessen ist.

 

Ich finde ohnehin, dass bei der Höhe der Abgeordnetenentschädigung vor allem die Frage der Angemessenheit zu beantworten ist. Was ist angemessen für einen Wahlkreisabgeordneten oder eine Wahlkreisabgeordnete, die die Interessen von ca. 250.000 Bürgerinnen und Bürgern vertreten? Was ist angemessen für jede und jeden der knapp 600 Abgeordneten, die in unserem Land darüber entscheiden, ob deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden (Beispiel Kosovo, Afghanistan) oder nicht (Beispiel Irak). Was ist angemessen, für die Abgeordneten, die über die Zukunft unserer Kranken- und Rentenversicherung, über die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und darüber entscheiden, welche Steuern wir zahlen sollen?

 

Gerne möchte ich mich auch zu den Altersversorgungsregelungen für Abgeordnete äußern. Ich bin der Auffassung, dass sie verändert werden müssen. Meines Erachtens folgt das Modell der Alterversorgung von Politikern zu Unrecht dem Vorbild der Beamtenversorgung. Bei Beamten können wir im Prinzip davon ausgehen, dass sie ein ganzes Berufsleben lang für ihren jeweiligen Dienstherren (die Gemeinde, das Bundesland, die Bundesrepublik Deutschland) tätig sind. Abgeordnete und andere Politiker haben meistens vor ihrer Tätigkeit als Berufspolitiker lange in einem anderen Beruf gearbeitet und sind oft auch nach der Zeit als Berufspolitiker noch erwerbstätig. Deshalb sollte es bei den Abgeordneten und anderen Politikern so wie bei allen anderen sein, dass nämlich Versorgungsansprüche nur für jedes Jahr der Tätigkeit zum Beispiel als Abgeordneter anteilig entstehen. Dann wäre ausgeschlossen, dass eine im Verhältnis zur Dauer der Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag zu hohe Altersversorgung entstehen kann.

 

Die Diskussion zur Ausgestaltung einer neuen Regelung wird sorgfältig geführt. Wir werden den Vorschlag von Bundestagspräsident Lammert ausführlich erörtern. Klar ist für die SPD-Bundestagfraktion: ohne eine strukturelle Veränderung auch der Altersversorgungsregelung wird es nicht zu einer Erhöhung der Diäten kommen.



 
 
 
 
 
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