24.04.2006
Gemeinsame Entschließung von SPD-Parteivorstand und SPD-Parteirates vom 24. April 2006 zur Gesundheitsreform:
Die große Koalition in Berlin verhandelt über die Finanzierung der
Krankenversicherung und Strukturreformen zur Begrenzung der Ausgaben
im Gesundheitssektor. Hohe Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an
eine nachhaltige und solidarische Reform begleiten die Gespräche. Eine
gerechte, solidarische und nachhaltig angelegte Reform kann das
Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Politik und die Arbeit der
Berliner Koalition von CDU/CSU und SPD stärken.
Es gibt eine anhaltende und breite Zustimmung der Bevölkerung zu
unseren Konzepten einer solidarischen Bürgerversicherung. Das Konzept
der Kopfpauschalen der CDU/CSU fiel bei der großen Mehrheit der
Wählerinnen und Wähler dagegen durch. Auf dieser Basis kann die SPD
selbstbewusst verhandeln. Deshalb fordern wir, dass auch im Rahmen der
großen Koalition zentrale Elemente einer solidarischen
Bürgerversicherung angestrebt und realisiert werden, vor allem:
Jede und jeder soll auch künftig im Rahmen der Gesetzlichen
Krankenversicherungen das erhalten, was medizinisch notwendig ist.
Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich an der solidarischen
Finanzierung der Gesundheitsversorgung beteiligen. Dabei sind alle
Einkommensarten zu berücksichtigen.
Der Beitrag jedes Einzelnen soll sich nach seiner finanziellen
Leistungsfähigkeit richten. Wer viel verdient, gesund oder jung ist,
darf sich nicht der Solidarität in der Krankenversicherung entziehen.
Wir wollen einen besseren Wettbewerb um gute Versorgungsangebote und
keine "Rosinenpickerei".
Die Qualität der Versorgung muss für alle Bürgerinnen und Bürger im
Zentrum stehen. Eine Zwei-Klassen-Medizin, die Einkommensschwache vom
Fortschritt in der Medizin ausschließt, kommt für uns nicht in Frage.
Ein fairer Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Kassen und
die Erweiterung eines modernisierten Risikoausgleichs sind notwendig.
Die SPD unterstreicht ihre Position:
* Einkommensunabhängige Kopfpauschalen in jeder Variante,
* ein Einfrieren des Arbeitgeberbeitrages und
* weitere Leistungsausgrenzungen
sind als unsolidarisch abzulehnen.
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