Karin Evers-Meyer: Kritik am Gleichbehandlungsgesetz zurückgewiesen
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen, Karin Evers-Meyer, hat heute in Berlin die Kritik aus einigen
Ländern am Entwurf für ein Allgemeines Gleichstellungsgesetz
zurückgewiesen. Gleichzeitig forderte sie alle Beteiligten auf, nicht
wieder in alte Argumentationsmuster zurück zu fallen: "Dieses Gesetz
orientiert sich exakt an dem, was die EU vorgegeben hat. Lediglich im
zivilrechtlichen Bereich wurden Merkmale wie Behinderung und Alter für
bestimmte Arten von Verträgen hinzugefügt. Das betrifft zum einen
Massengeschäfte, wie zum Beispiel den Besuch in einem Restaurant, zum
anderen den Bereich der privaten Versicherungen. Wir schaffen damit
weder ein Bürokratiemonster noch ein Wachstumshemmnis, sondern ein
klares Bekenntnis zu einer modernen und toleranten Gesellschaft."
Den Hinweis einiger Ministerpräsidenten auf den Koalitionsvertrag hält
die Beauftragte für falsch. "Im Koalitionsvertrag steht, dass wir die
Europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien umsetzen wollen. Und es steht
darin, dass wir die Umsetzung auf das tatsächlich Notwendige beschränken
wollen. Genau das ist geschehen", so Evers-Meyer. Für sie, so die
Beauftragte weiter, stehe die Notwendigkeit, Diskriminierung behinderter
Menschen im Alltag sichtbar zu machen und dagegen vorzugehen, außer
Frage. Evers-Meyer: "Wir könnten in Deutschland eigentlich stolz sein
auf ein solches Gesetz."
Letztlich rechnet die Beauftragte auch wegen der drohenden
Strafzahlungen mit einer zügigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Sie
wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Bundesrat das Gesetz
lediglich verzögern, nicht aber blockieren könne. Evers-Meyer: "Ich
würde mir jedoch wünschen, dass es soweit nicht kommt. Wir sollten eine
ernsthafte und sachliche Diskussion führen, die am Ende überzeugt. Die
oftmals polemischen und von wenig Sachkenntnis geprägten Debatten
vergangener Tage sollten wir im Interesse der Betroffenen in jedem Fall
verhindern." |