02.10.2006
Stiegler: Siemens muss die Verträge offen legen
Zu den mysteriösen Vorgängen im Zusammenhang mit dem Verkauf der
Handy-Sparte von Siemens erklärt das Mitglied des Parteipräsidiums der
SPD, Ludwig Stiegler:
Siemens hat beim Verkauf der Handy-Sparte offenbar eine für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höchst risikoreiche
Vertragsgestaltung vorgenommen, die Vermögenswerte in einer
Gesellschaft gesichert und die Arbeitnehmer in eine vermögenslose
Gesellschaft transferiert. Ob diese Gestaltung dem deutschen
Umwandlungsrecht entspricht, ist offen. Siemens muss die Verträge
offen legen, damit die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
und auch anderer Gläubiger, die von den Abspaltungsvorgängen betroffen
sind, geprüft werden können.
Es könnte durchaus sein, dass sich die Transaktionsvorgänge als
rechtsunwirksam erweisen. Es könnte auch sein, dass mit dem Scheitern
der Produktions- und Beschäftigungsgarantie auch der Übergang der
Assets unwirksam geworden ist. Das böte die Voraussetzung für einen
Restart dieses Geschäftsbereichs. Es kann nicht sein, dass BenQ die
Assets behält und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Agentur
für Arbeit überantwortet.
Siemens kann sich nicht hinter Vertraulichkeitsverabredungen
verschanzen. Dieser Vorgang ist für die Zukunft der deutschen
Unternehmenswirtschaft in einem globalisierten Kontext von so enormer
Bedeutung, dass er aufgearbeitet werden muss. Es kann nicht geduldet
werden, dass das Umwandlungs-, Betriebsverfassungs- und
Sozialplanrecht derart ausgehebelt wird wie bei diesem aktuellen
Vorgang.
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