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02.10.2006

  Stiegler: Siemens muss die Verträge offen legen 

   Zu den mysteriösen Vorgängen im Zusammenhang mit dem Verkauf der

   Handy-Sparte von Siemens erklärt das Mitglied des Parteipräsidiums der

   SPD, Ludwig Stiegler:

 

   Siemens hat beim Verkauf der Handy-Sparte offenbar eine für die

   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer höchst risikoreiche

   Vertragsgestaltung vorgenommen, die Vermögenswerte in einer

   Gesellschaft gesichert und die Arbeitnehmer in eine vermögenslose

   Gesellschaft transferiert. Ob diese Gestaltung dem deutschen

   Umwandlungsrecht entspricht, ist offen. Siemens muss die Verträge

   offen legen, damit die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

   und auch anderer Gläubiger, die von den Abspaltungsvorgängen betroffen

   sind, geprüft werden können.

 

   Es könnte durchaus sein, dass sich die Transaktionsvorgänge als

   rechtsunwirksam erweisen. Es könnte auch sein, dass mit dem Scheitern

   der Produktions- und Beschäftigungsgarantie auch der Übergang der

   Assets unwirksam geworden ist. Das böte die Voraussetzung für einen

   Restart dieses Geschäftsbereichs. Es kann nicht sein, dass BenQ die

   Assets behält und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Agentur

   für Arbeit überantwortet.

 

   Siemens kann sich nicht hinter Vertraulichkeitsverabredungen

   verschanzen. Dieser Vorgang ist für die Zukunft der deutschen

   Unternehmenswirtschaft in einem globalisierten Kontext von so enormer

   Bedeutung, dass er aufgearbeitet werden muss. Es kann nicht geduldet

   werden, dass das Umwandlungs-, Betriebsverfassungs- und

   Sozialplanrecht derart ausgehebelt wird wie bei diesem aktuellen

   Vorgang.



 
 
 
 
 
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