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16.11.2006

Bundesregierung legt Sicherheitsbericht vor - Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesministerien für Inneres und Justiz

 

Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Zu diesem Ergebnis kommt der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Zweite Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung (2. PSB). Erarbeitet hat ihn ein Gremium aus namhaften Wissenschaftlern und Vertretern von Bundesbehörden sowie der Kriminologischen Zentralstelle.

 

„Um die innere Sicherheit in Deutschland ist es gut bestellt, auch den internationalen Vergleich müssen wir wahrlich nicht scheuen“, sagte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bei der Vorstellung des Berichts in Berlin. „Erfreulich ist, dass sich dieser objektive Befund auch im Sicherheitsgefühl der Menschen in unserem Land niederschlägt“, ergänzte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Unsere Sicherheitsbehörden werden alles dafür tun, damit dies so bleibt. Selbst wenn wir derzeit keine Anhaltspunkte für konkrete Anschlagsplanungen kennen, müssen wir uns stets vor Augen halten, dass die abstrakte Gefährdung durch den internationalen Terrorismus unverändert hoch und Deutschland Teil des Gefahrenraums ist. Wir müssen also unvermindert wachsam sein“, forderte der Bundesinnenminister.

 

Der rund 700 Seiten starke Bericht zeichnet ein umfassendes Bild der Kriminalitätslage und -entwicklung in Deutschland. Der Bericht fasst aktuelle Erkenntnisse aus amtlichen Datensammlungen

 

- insbesondere der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und den Strafrechtspflegestatistiken - zusammen, verknüpft diese mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen zu Erscheinungsformen, zum Dunkelfeld und zu Ursachen von Kriminalität und ergänzt sie um Erkenntnisse aus der Opferperspektive. So breit angelegt, schafft die Untersuchung eine ausgezeichnete Grundlage für eine empirisch fundierte Diskussion über die Kriminal- und Strafrechtspolitik der nächsten Jahre.

 

In sieben Kapiteln gibt der 2. PSB nicht nur einen Überblick über die Kriminalität in Deutschland,

sondern zieht dabei auch erstmals internationale Vergleiche. Auch wenn methodische Unterschiede in der statistischen Erfassung die Vergleichbarkeit erschweren, lässt sich doch

festhalten, dass Deutschland weltweit zu den sichersten Ländern gehört.

 

Der Bericht beleuchtet ausgewählte Kriminalitätsbereiche wie

 

• die politisch motivierte Kriminalität und den Terrorismus,

• die Gewaltkriminalität,

• Eigentums- und Vermögensdelikte,

• Straßenverkehrsdelikte sowie

• Wirtschafts-, Umwelt- und Korruptionsdelikte.

 

Einzelne Kapitel sind ausgewählten Gruppen gewidmet, so etwa „Kinder und Jugendliche als

Täter und Opfer“ oder „Professionelle Tätergruppen und Organisierte Kriminalität“. Besonders

beleuchtet wird die Sicherheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen.

 

Der wissenschaftlichen Darstellung der einzelnen Kriminalitätsbereiche schließt sich jeweils ein Abschnitt „Maßnahmen und Perspektiven“ der Bundesregierung an. Zeitlich konzentriert sich die Untersuchung auf die Kriminalitätsentwicklung seit 1999.

 

Wesentliche Feststellungen des 2. PSB: Terrorismus und politisch motivierte Kriminalität

 

Islamistischer Terrorismus kann nur mit einem ganzheitlichen Ansatz erfolgreich bekämpft werden. National wie international muss neben der Zerstörung der Netzwerke durch hohen

Fahndungs- und Ermittlungsdruck konsequente Vorfeldaufklärung betrieben werden. Dazu

gehört, die internationale Zusammenarbeit auszubauen, Bevölkerung und kritische Infrastrukturen effizient zu schützen, aber nicht zuletzt seine Ursachen durch einen intensiven

interkulturellen und interreligiösen Dialog anzugehen und die Zivilgesellschaft zu stärken. Der Bericht dokumentiert, dass die Politik nach dem 11. September 2001 schnell und verantwortungsbewusst die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dieser neuen Dimension der Kriminalität mit rechtsstaatlichen Mitteln zu begegnen. Organisatorisch ist das Ge-

meinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ein „Leuchtturmprojekt“. Der Gesetzgeber hat

zur verbesserten Unterstützung der Ermittlungsbehörden die gemeinsame Anti-Terror-Datei

von Bund und Ländern ebenso auf den Weg gebracht wie die Verlängerung des nach dem

11. September 2001 befristet verabschiedeten Sicherheitspakets.

 

Neben dem Terrorismus muss auch politisch motivierte Kriminalität mit größtem Engagement

bekämpft werden. Sowohl bei den politisch rechts als auch bei den politisch links motivierten

Straftaten waren im Jahr 2005 Anstiege festzustellen. Angesichts dessen müssen präventive

und repressive Ansätze zur Bekämpfung dieser Form von Kriminalität gleichermaßen verfolgt

werden. Es müssen schon die Ursachen für kriminelle „rechte“ oder „linke“ Tendenzen sorgsam

analysiert werden, um Gewalt möglichst gar nicht entstehen zu lassen und gewaltbereite

Strukturen zu beseitigen. Insbesondere im Kampf gegen den Rechtsextremismus sind Politik und Gesellschaft gefordert, vor allem zivilgesellschaftlich die Auseinandersetzung zu suchen.

 

Gewaltdelinquenz

Entgegen dem allgemeinen Trend, wonach die polizeilich registrierte Kriminalität seit Mitte

der 1990er Jahre stagniert und zuletzt leicht rückläufig war, ist die Zahl der Verdächtigen pro

100.000 Einwohner bei Gewaltdelikten seit 1999 um gut 18 % gestiegen. Bei Gewaltkriminalität

handelt es sich ganz überwiegend um Raub und gefährliche sowie schwere Körperverletzung.

Diese Delikte bestimmen auch den Entwicklungstrend. Der 2. PSB bestätigt jedoch, dass der Anstieg nicht notwendigerweise bedeutet, dass die allgemeine Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft tatsächlich zugenommen hat. Vielmehr ist der Anstieg auch auf eine Veränderung

des Anzeigeverhaltens der Bevölkerung und eine abnehmende Toleranz gegenüber Gewalt vor allem im unmittelbaren sozialen Umfeld zurückzuführen. Die Aufhellung des Dunkelfeldes ist bei aller Besorgnis im Hinblick auf die Steigerungsrate erfreulich, denn die Polizei kann nur die Straftaten verfolgen, die ihr bekannt werden.

 

Eigentums- und Vermögensdelikte

Sie machen den „Alltag“ der Kriminalität aus. Ihr Anteil an der polizeilich registrierten Kriminalität

(ohne Straßenverkehrsdelikte) betrug 2005 über 60 %. Sie prägen deshalb auch ganz wesentlich das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Während die Häufigkeit

der Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl, Unterschlagung) stetig sinkt, steigt die Zahl der Vermögensdelikte (z.B. Betrug) kontinuierlich an. In diesem Deliktsbereich geht es darum, künftig den Ressourceneinsatz von Polizei und Justiz noch effektiver zu gestalten. Aufgrund der

verbesserten Sicherungsmaßnahmen haben beispielsweise die Diebstähle von und aus Kraftfahrzeugen sowie Wohnungseinbrüche deutlich abgenommen. Die Möglichkeiten der

technischen Prävention erscheinen dabei noch nicht ausgeschöpft zu sein.

 

Straßenverkehrsdelinquenz

Straßenverkehrsdelikte dominieren neben den Diebstahlsdelikten die alltägliche Praxis der

Strafverfolgungsbehörden. Sie haben hohe Schadensfolgen für einzelne Betroffene wie für

Wirtschaft und Gesellschaft. Die Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren weist die höchsten

Opferziffern bei Getöteten und Verletzten auf. Bei dieser Altersgruppe muss Prävention ansetzen, etwa durch Training risikobewussten Fahrverhaltens. Maßnahmen, die sowohl an der

mangelnden Fahrerfahrung als auch am Ausbau der noch nicht ausgereiften Fertigkeiten von

Fahranfängern ansetzen, sind etwa die 2. Fahrausbildungsphase und der Modellversuch

„Begleitetes Fahren ab 17“. Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligten unter Alkoholeinfluss ist

deutlich rückläufig. Geschahen 1995 noch rund 92.000 Unfälle unter Alkoholeinfluss, so reduzierte sich die Zahl bis zum Jahr 2004 auf rund 56.000; der Anteil an allen registrierten

Unfällen verminderte sich dementsprechend von 4,1% auf 2,5%.

 

Wirtschafts-, Korruptions- und Umweltkriminalität

Auf Wirtschaftskriminalität entfielen 2005 in Deutschland zwar „nur“ 1,4% aller polizeilich

registrierten Straftaten. Wenige Beschuldigte schädigen aber regelmäßig viele Opfer und

verursachen hohe Schäden. Typisch ist etwa der Anlagebetrug im Bereich des sog. „Grauen

Kapitalmarktes“.

 

Die den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen Fälle von Korruption sind vergleichsweise überschaubar. 2005 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2.160 Fälle

registriert. Das Dunkelfeld wird aber auf ein Vielfaches der bekannt gewordenen Fälle geschätzt.

Besonders wichtig ist hier Prävention etwa durch Transparenz von Entscheidungsprozessen

und das Vier-Augen-Prinzip bei der Auftragsvergabe. Für die Bundesverwaltung schreibt die Richtlinie der Bundesverwaltung zur Korruptionsprävention nicht nur das Vier-Augen-Prinzip vor, sondern ebenso den regelmäßigen Wechsel des Personals auf korruptionsgefährdeten

Dienstposten.

 

Auch bei der Umweltkriminalität muss man von einem erheblichen Dunkelfeld ausgehen. Die

Zahl der polizeilich registrierten Fälle hängt weitgehend vom Kontroll- und Anzeigeverhalten

ab. Umweltverstöße sind in der Regel mit beruflichen Führungspositionen verbunden; unter

den Tatverdächtigen sind deshalb die männlichen, über 30-jährigen Erwachsenen deutlich

überrepräsentiert.

 

Drogendelinquenz

Wenn auch die Zahl der Rauschgifttodesfälle seit dem Jahr 2000 rückläufig ist – 2000 gab es

2.030 Tote, 2005 waren es 1.326 Tote - so zeigt doch die Zahl der polizeilich registrierten

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz einen steigenden Trend. Zur Bekämpfung bedarf

es eines ganzheitlichen Ansatzes, zu dem auch – aber nicht nur – strafrechtliche Maßnahmen

gehören. Neben illegalen Drogen legt die Bundesregierung ihr Augenmerk im Besonderen auf die Bekämpfung der so genannten „Alltagssüchte“ – vor allem bei jungen Menschen.

 

Der von der Bundesregierung gewählte Ansatz basiert auf den vier Säulen Prävention, Behandlung, Überlebenshilfen sowie Repression. Im Rahmen der Prävention werden etwa Modellprojekte und Tagungen durchgeführt, damit geeignete Hilfsangebote entwickelt

werden können.

 

Kinder- und Jugenddelinquenz

Der Bericht bestätigt die Auffassung der Bundesregierung, dass sich das geltende Jugendstrafrecht bewährt hat. Nach wie vor gilt, dass die meisten straffällig gewordenen jungen

Menschen nur kurzzeitig und nicht schwerwiegend gegen Normen verstoßen. Auch wenn

das Einstiegsalter bei Drogendelinquenz gesunken ist – die Befunde zeigen ein Absinken

des Alters bei erstmaligem Konsum von Cannabis von 17,5 im Jahr 1993 auf 16,4 im Jahr

2004 - und die Quote junger Menschen mit Drogenerfahrungen zugenommen hat, handelt es

sich mehrheitlich nicht um langfristige Drogenkarrieren, sondern um vorübergehende Episoden

von Probierverhalten. Dessen ungeachtet unternimmt die Bundesregierung erhebliche

Präventionsanstrengungen (s.o. Drogendelinquenz), um junge Menschen von Drogen anzuhalten.

 

Entgegen dem Eindruck, der gelegentlich in der Öffentlichkeit durch Fälle sogenannter Jugendlicher Intensivtäter entsteht, geben weder die Justizdaten noch Dunkelfeldstudien Anhaltspunkte dafür, dass wir insgesamt mit einer zunehmenden Brutalisierung junger Menschen

konfrontiert sind. Richtig ist, dass es eine kleine Gruppe früh auffälliger, sozial hoch belasteter Jugendlicher gibt. Hier bieten frühpräventive Maßnahmen die beste Aussicht auf Erfolg. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des BMJ hat jüngst Vorschläge erarbeitet, wie die vorhandenen Möglichkeiten der Frühintervention durch die Familiengerichte besser genutzt

und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendämtern, Jugendhilfe

und Familiengerichten verbessert werden kann. Dafür notwendige Änderungen im Bürgerlichen

Gesetzbuch wird die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen.

 

Ausländerdelinquenz

Die weit überwiegende Mehrheit der Ausländer in Deutschland, ganz besonders diejenigen,

die bereits seit vielen Jahren hier leben, tritt strafrechtlich nicht in Erscheinung. Die seit 1994

deutlich rückläufige, jedoch rein statistisch gesehen noch immer erhöhte Ausländerdelinquenz

ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass etwa durchreisende Ausländer nicht von der Bevölkerungsstatistik erfasst werden, wohl aber deren Taten in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen ausländer- und asylverfahrensrechtliche

Strafnormen etwa ein Viertel der Straftaten durch nichtdeutsche Tatverdächtige ausmachen, diese Vorschriften von Deutschen jedoch nicht verletzt werden können.

 

Die Bundesregierung verfolgt ihr Ziel weiter, mit verbesserten Integrationsmaßnahmen, wie

sie mit dem Zuwanderungsgesetz begonnen wurden, auch der Delinquenz von Menschen mit Migrationshintergrund zu begegnen.

 

Organisierte Kriminalität

Erhebliches Bedrohungspotenzial geht von der internationalen Organisierten Kriminalität aus. Dieses Phänomen ist dadurch gekennzeichnet, dass die Täter versuchen, durch Gewalt,

Drohung und Korruption rechtsfreie Räume zu schaffen. In Deutschland konnte die Organisierte

Kriminalität sich bislang weniger etablieren als in anderen Ländern. Das grenzüberschreitende

Agieren der Tätergruppen in diesem Deliktsbereich erfordert jedoch zielorientierte Initiative. Wichtig ist vor allem eine funktionierende internationale Zusammenarbeit, um Ermittlungen besser zu koordinieren. Diesem Ziel dienen Rechtsinstrumente sowohl auf Ebene der Vereinten Nationen wie auch auf Ebene der EU wie etwa die aktuellen Arbeiten an dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.

 

Sicherheitsgefühl

Neu aufgenommen in den 2. PSB wurde ein Kapitel zur „gefühlten Kriminalität“. Das Gefühl

in Sicherheit zu leben, trägt entscheidend zu einem positiven Lebensgefühl der Menschen

bei. Aktuelle Studien belegen, dass sich Bürgerinnen und Bürger seit Mitte der 1990er Jahre

zunehmend sicherer fühlen. Andere Sorgen wie die Sorgen um Gesundheit, Arbeitsplatz und

Alterssicherung überlagern die Kriminalitätsfurcht. Dennoch ist es kein Zufall, dass die Zufriedenheit mit der Inneren Sicherheit in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre deutlich

angestiegen ist. Auch im Vergleich zu anderen Ländern ist das Sicherheitsempfinden der

Menschen in Deutschland überdurchschnittlich hoch. Dafür dürfte unter anderem ausschlaggebend sein, dass in den letzten 15 Jahren die Aktivitäten zur Prävention von Kriminalität und Gewalt deutlich verstärkt worden sind.

 

Festzustellen ist aber auch, dass Bürgerinnen und Bürger den Anteil der schweren Delikte im

Hinblick auf die realen statistischen Daten deutlich überschätzen.

 

Kriminalitätsbekämpfung durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte

Gut die Hälfte aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige wird derzeit wegen fehlenden Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit eingestellt.

 

Nur ein gutes Viertel erreicht als Anklage oder Strafbefehlsantrag die Gerichte. Die Staatsanwaltschaften haben mit den Einstellungen wegen Geringfügigkeit mit und ohne Auflagen auf den Anstieg der polizeilich registrierten Kriminalität adäquat reagiert. Das belegt den

rechtsstaatlich gebotenen maßvollen Umgang mit Kleinkriminalität. Erfreulich ist auch, dass

die durchschnittliche Verfahrensdauer im Wesentlichen konstant geblieben ist. Die weit überwiegende Zahl aller erstinstanzlichen Verfahren wird von den Amtsgerichten erledigt. Vier

von fünf Verfahren werden innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. In der Praxis bewährt

hat sich der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich. Opfer und Täter sind in hohem Maße

bereit, sich auf diese Konfliktbereinigung einzulassen.

 

Der Bericht zeigt, dass Sanktionen ohne Freiheitsentzug mit einer geringeren Rückfallwahrscheinlichkeit verbunden sind als Haftstrafen. Werden Haftstrafen verhängt, so muss der Strafvollzug im Interesse von Staat und Gesellschaft auf die Resozialisierung des Täters

ausgerichtet sein. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten – den Entlassenen zu einem

straffreien Leben zu befähigen, ist zugleich Opferschutz.

 

Kriminalprävention

Strafrecht kann nicht die einzige Reaktion von Staat und Gesellschaft auf Kriminalität bleiben,

dies belegt das abschließende Kapitel zur Kriminalprävention. Mit dem Deutschen Forum

für Kriminalprävention haben Bund und Länder den Leitgedanken der ressortübergreifenden

und gesellschaftlichen Prävention gefördert. Besondere Bedeutung hat dabei die Kriminalprävention auf kommunaler Ebene, weil sich ein Großteil der alltäglichen Kriminalität

im engeren Wohnumfeld von Tätern und Opfern abspielt.

 

Der Bericht steht als Kurz- und als Langfassung zur Verfügung und kann über das Internet

unter folgenden Adressen abgerufen werden: www.bmi.bund.de, www.bmj.bund.de und

www.bka.de.



 
 
 
 
 
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