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11.10.2004



Gemeinsame Erklärung der Regionaldirektion Baden-Württemberg, des Städtetages Baden-Württemberg, des Landkreistages Baden-Württemberg, des Gemeindetages Baden-Württemberg sowie der Liga der freien Wohlfahrtspflege e. V. vom 23.09.2004
 

Mehr Integrationschancen für Langzeitarbeitslose in Baden-Württemberg

  

1.       Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe soll die dauerhafte Integration erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden, um ihnen eine selbstständige und unabhängige Lebensführung zu ermöglichen.  

Das SGB II (§16.1) sieht eine ganze Palette von Eingliederungsmöglichkeiten im Rahmen eines umfassenden Fallmanagements vor. Mit dem Arbeitslosen wird ein Eingliederungsplan erarbeitet, der für ihn angemessene individuelle Angebote im Sinne des Förderns und Forderns enthält. 

Für die Menschen, die zur Zeit keine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt finden können bzw. für die keine anderen Maßnahmen des § 16 SGB II greifen, sollen im Rahmen des Eingliederungsplans Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Sie sollen vorrangig für junge Menschen unter 25 Jahren eingerichtet werden, für die eine Integration in Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt derzeit nicht umsetzbar ist. 

Arbeitsgelegenheiten können als Sozialrechts-, aber auch als Arbeitsverhältnis gestaltet werden. Auf die persönliche und fachliche Eignung für eine Arbeitsgelegenheit wird im Rahmen des Fallmanagements geachtet. Die LIGA der freien Wohlfahrtspflege setzt sich dafür ein, dass für qualifizierte Arbeitslose Arbeitsverhältnisse angeboten werden.   

2.       Um in Baden-Württemberg eine den Bedarf deckende Zahl solcher Arbeitsgelegenheiten zu gewinnen, müssen  Arbeitsagenturen, Kommunen und freie Träger Hand in Hand arbeiten. Die Unterzeichner verpflichten sich gemeinsam und verbindlich, sich an der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten aktiv zu beteiligen.  

3.       Für die Akteure, die zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsgelegenheiten - die öffentliche Beschäftigung – entwickeln und organisieren, gelten folgende Eckpunkte: 

¾      Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten sind die Aktivierungsquoten von 52 % für die jüngeren Arbeitslosen unter 25 Jahren und von 23 % für alle anderen zu berücksichtigen.

¾      Die Umsetzung individueller Eingliederungspläne hat zeitnah zu erfolgen.

¾      Arbeitsgelegenheiten dürfen den Wettbewerb nicht verzerren. Für Personen, die von struktureller Arbeitslosigkeit betroffen sind, soll dabei kein langfristig angelegter öffentlicher Beschäftigungssektor geschaffen werden.

¾      Die Beschäftigung in diesem Bereich soll den betroffenen Personen eine arbeitsrechtlich relevante Perspektive erschließen.

 

 Arbeitsgelegenheiten dienen 

¾      der Qualifizierung und Reintegration in den regulären Arbeitsmarkt, insbesondere bei Jugendlichen,

¾      dem Erhalt und der Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit,

¾      der sozialen Integration und gesamtgesellschaftlichem Interesse.

¾      Die Arbeitsagenturen und die Kommunen treffen mit den Trägern eine Vereinbarung über Dauer, Einsatzort sowie Art und Umfang der Qualifizierung und Begleitung. 

 

4.       Die lokalen Erfordernisse, die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen und der Mix vielfältiger Methoden sind bei der Umsetzung der öffentlichen Beschäftigung zu berücksichtigen. In den vergangenen Jahren sind vielfältige auf die regionalen Besonderheiten und die unterschiedlichen Zielgruppen zugeschnittene Strukturen und Dienstleitungen entstanden, die ihren Niederschlag in einer vielfältigen Träger- und Maßnahmenlandschaft für öffentliche Beschäftigung gefunden haben. 

Angesichts des engen Zeitraumes zur Umstellung von den bisherigen gesetzlichen Grundlagen des SGB II wird es darauf ankommen, die vorhandenen und bewährten Strukturen öffentlicher Beschäftigung im Kern zu sichern. Zielführende Fortentwicklungen sind im Einvernehmen mit den beteiligten Akteuren vor Ort zu realisieren; dabei fällt einer sinnvollen Vernetzung aller Akteure am Arbeitsmarkt auf lokaler Ebene eine herausragende Bedeutung zu. 

5.       Die Finanzierung laufender und zukünftiger Integrationsmaßnahmen erfolgt durch den Bund. Im Jahr 2005 werden in Baden-Württemberg voraussichtlich rund 360 Millionen Euro für Eingliederungsleistungen nach dem SGB II zur Verfügung stehen. Dazu können bereits heute rund 80 Millionen Euro für die Fortführung laufender Maßnahmen sowie die Aufnahme neuer Maßnahmen im Jahr 2005 gebunden werden. Es wird erwartet, dass der Bund bei steigender Arbeitslosigkeit das Budget erhöht. Bleibt es bei dem feststehenden Budget, gehen die kommunalen Landesverbände und die Regionaldirektion Baden-Württemberg davon aus, dass bei steigender Arbeitslosigkeit  die Angebotsstruktur anzupassen ist.  

Die regionale Aufteilung dieser Finanzmittel ist bekannt. Somit steht den Gesprächen vor Ort zwischen Agenturen für Arbeit und Maßnahme- und Beschäftigungsträgern nichts mehr im Wege, damit vorhandene und erfolgreiche Integrationsangebote weitergeführt und neue Angebote im Rahmen des Budgets geschaffen werden können. Mit einer Initiative für die zusätzliche Beschäftigung von Arbeitslosenhilfebeziehern wird bereits im Jahre 2004 die Schaffung von bis zu 6.000 zusätzlichen Integrations- und Beschäftigungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg angestrebt. 

6.       Öffentliche Beschäftigung darf bei der Umsetzung des SGB II nicht schematisch oder nach zentralistischen Verfahren umgesetzt werden. Die ARGEn bzw. Kooperationspartner entscheiden vor Ort, ob und wie die Strukturen öffentlicher Beschäftigung im Übergang zu SGB II erhalten bzw. weitergeführt werden.  

Soweit die Kommunen von der Option nach § 6a SGB II Gebrauch machen, sind sie  für die Beschäftigungsförderung nach § 16 Abs. 3 SGB II verantwortlich. 

In allen anderen Fällen, insbesondere im Falle des Nichtentstehens von Arbeitsgemeinschaften wird ein enger Dialog von Arbeitsagenturen, Kommunen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege empfohlen, damit vor Ort  abgestimmtes und einheitliches Handeln die Integration der Hilfebedürftigen fördert. 

 

 



 
 
 
 
 
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