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23.04.2007

Beschluss des SPD-Parteivorstands: Für eine Sicherheitspolitik mit Augenmaß

 

   Der SPD-Parteivorstand hat in seiner Sitzung am 23.04. unter der

   Leitung des SPD-Parteivorsitzenden, des rheinland-pfälzischen

   Ministerpräsidenten Kurt Beck, folgenden Beschluss gefasst:

  

   Das berechtigte Sicherheitsinteresse der Menschen zu wahren und zu

   schützen, ist zentrale Herausforderung und Aufgabe des Staates.

 

   Die SPD-geführte Bundesregierung hat auf die Terroranschläge vom

   11. September 2001 konsequent und mit Augenmaß reagiert. Die

   Bundesrepublik ist in der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr gut

   aufgestellt, um auf die unverändert hohe weltweite Terrorbedrohung

   reagieren zu können.

   Die SPD hat dafür gesorgt und wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass

   trotz angespannter sicherheitspolitischer Weltlage die Menschen in

   Deutschland sicher sind und sich auch sicher fühlen. Dabei haben wir

   mit Augenmaß auf effektive rechtsstaatliche Mittel gesetzt.

 

   Jede zusätzliche Forderung nach neuen Maßnahmen oder schärferen

   Gesetzen muss nicht nur dahin gehend geprüft werden, ob sie

   tatsächlich mehr Sicherheit bringen könnten, sondern sie müssen auch

   mit den Grundwerten unserer bewährten Verfassung vereinbar sein.

 

   Die SPD ist die Partei der inneren Sicherheit und der Bürgerrechte.

 

   Der SPD-Parteivorstand lehnt eine Politik ab, die Ängste schürt, um

   sich auf Kosten der Freiheitsrechte zu profilieren. Auch die Forderung

   nach dem Einsatz der Bundeswehr für polizeiliche Aufgaben im Inneren

   untergräbt die Glaubwürdigkeit einer Sicherheitspolitik, die auf den

   Grundsatz der Verhältnismäßigkeit abstellt.

 

   Sicherheit und Bürgerrechte sind zwei Seiten der gleichen Medaille.

   Das eine wie das andere schützen wir. Wir halten unbedingt und

   unbeirrt an unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsprinzipien fest.

   Das ist das erste Gebot der geistigen Abwehr von Extremismus und

   Terrorismus. Die Grundrechte und die grundlegenden Prinzipien des

   Rechtsstaates sind keine Variablen, die je nach Belieben

   uminterpretiert werden können.



 
 
 
 
 
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