31.07.2007
Antwort von Lothar Mark auf ein Schreiben eines besorgten Bürgers zum Thema „Studiengebühren“
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre engagierte Mail gegen die Einführung von Studiengebühren, die ich als zuständiger Mannheimer Abgeordneter beantworten möchte.
Mit meiner Partei spreche ich mich gegen die Erhebung von Studiengebühren für das Erststudium aus, da wir Studiengebühren für sozial unverträglich halten. Auch in vergangener Zeit habe ich mich schon mehrfach dagegen ausgesprochen.
Sollten diese tatsächlich eingeführt werden, müssen immer mehr Kinder aus Haushalten mit geringem Einkommen und immer mehr Abiturienten aus der Mittelschicht auf ein Studium verzichten. Ich befürchte, dass dies äußerst negative Konsequenzen haben wird.
Inzwischen ist aber geklärt, dass die letztendliche Entscheidung nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegt. So hat das Bundesverfassungsgericht am 26.01.2005 Teile der VI. Novelle des Hochschulrahmengesetzes, mit der die rot-grüne Regierung das Verbot von Studiengebühren für das Erststudium gesetzlich verankert hat, für verfassungswidrig erklärt.
Das Gericht hat mit seinem Urteil dem Bund ausdrücklich die Kompetenz abgesprochen, Studiengebühren bundesgesetzlich zu regeln. Auch die Föderalismusreform hat die Länderzuständigkeit für die Bildung noch mal bestätigt.
Noch im Jahr 2000 haben sich die Kultusministerinnen und -minister aller Länder einstimmig gegen die Einführung von Studiengebühren ausgesprochen. Im Wahlkampf 2002 hatte sich der bayerische Ministerpräsident Stoiber um eine klare Aussage herumgedrückt. Mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht haben die CDU-geführten Länder eine Kehrtwende vollzogen, sich von den eigenen Beschlüssen distanziert und den Konsens aller Länder aufgekündigt.
Die SPD bleibt aber dabei: Studiengebühren für das Erststudium sind und bleiben sozial ungerecht und bildungspolitisch kontraproduktiv:
Dies aus folgenden Gründen:
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Schon heute können wir den Bedarf an hoch- und höchstqualifizierten Arbeitskräften, wie z.B. Ingenieuren, kaum decken. Dieser Bedarf wird nach allen seriösen Prognosen in den nächsten Jahren noch deutlich steigen. Es ist deshalb dringend notwendig, mehr jungen Menschen eine Hochschulausbildung zu ermöglichen. Wir können es uns nicht leisten, zusätzliche Hürden für die Aufnahme eines Studiums zu errichten. Studiengebühren aber schrecken nachweislich von einem Studium ab. Das gilt nicht nur für Studienanwärter aus Arbeiterhaushalten, sondern gerade auch für junge Menschen aus Mittelschichten, die keinen Anspruch auf BAföG haben;
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Studiengebühren sind frauen- und familienfeindlich. Studiengebührenbedingte Schulden sind gerade für junge Frauen wegen der nach wie vor schlechteren Einkommenserwartungen und familienbedingten Unterbrechungen durch Schwangerschaft und Erziehungszeiten noch abschreckender als für junge Männer. Familien würden durch Studiengebühren doppelt belastet, erst durch Gebühren für die Kinderbetreuung, später durch Gebühren für die Hochschulen – und das, obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Pflegeversicherung gefordert hat, dass der Staat Familien eher ent- statt zusätzlich belasten soll.
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An der abschreckenden Wirkung von Gebühren ändert sich auch nichts, wenn sie über zinsgünstige Kredite vorfinanziert und erst nach Eintritt ins Berufsleben fällig würden. Wer ohne finanzielles Polster studiert, sitzt nachher auf Schulden – ohne Garantie auf ein hohes Einkommen, denn diese Garantie gibt es auch für Akademiker längst nicht mehr. Die Aussicht auf einen Schuldenberg aus Gebühren und Studienförderung von mehreren zehntausend Euro wird für viele junge Menschen Grund genug sein, den Weg an die Uni zu scheuen. Diese Schulden werden im Übrigen den Schritt in die Selbständigkeit unmöglich machen und die Spielräume für die notwendige private Vorsorge für Alter und soziale Sicherheit deutlich verkleinern.
Alle Befürworter von Studiengebühren fordern Stipendien und Kredite zur sozialen Abfederung von Gebühren. Eine überzeugende Antwort auf die Frage, wer eigentlich die Kosten für zinsverbilligte Kredite und Stipendiensysteme tragen soll, bleiben sie bis heute schuldig. Wie selbstverständlich gehen CDU/CSU und Arbeitgeber davon aus, dass der Bund einspringt. So kann es aber nicht sein: die CDU/CSU-geführten Länder entlasten ihre Haushalte unmittelbar oder mittelbar durch Studiengebühren und der Bund finanziert dies. Der Bund – das hat das Verfassungsgericht eindeutig festgestellt – ist an dieser Stelle nicht gefragt, weil nicht zuständig. Der zweite Senat geht in seiner Urteilsbegründung davon aus, „dass die Länder in eigenverantwortlicher Wahrnehmung der sie ... treffenden Aufgabe zur sozialstaatlichen, auf die Wahrung gleicher Bildungschancen ... bedachter Regelung bei einer Einführung von Gebühren den Belangen einkommensschwacher Bevölkerungskreise angemessen Rechnung tragen werden“.
Von den Gebührenbefürwortern in den Ländern war hierzu bislang nichts zu hören. Bemerkenswert immerhin, dass von einer schnellen Einführung von Gebühren immer seltener die Rede ist.
Angesichts der vielen ungeklärten Fragen und Risiken ist es völlig richtig, dass die SPD-geführten Länder an ihren Modellen für ein gebührenfreies Studium festhalten. Und es ist legitim, dass sie vorsorglich darüber nachdenken, wie sie sich vor den Folgen einer verfehlten Hochschulpolitik in anderen Ländern schützen können.
In der öffentlichen Debatte werden eine ganze Reihe von Argumenten pro Studiengebühren häufig ungeprüft weitergetragen. Krankenschwestern werden gegen Chefärzte, KITAs gegen Hochschulen ausgespielt, Studenten als Kunden umworben, den Universitäten unerschöpfliche Einnahmequellen versprochen. Dabei wird immer wieder auch versucht, mit Verweis auf vermeintliche Erfolgsmodelle aus dem In- und Ausland für Studiengebühren in Deutschland zu werben.
Keines der in der Diskussion befindlichen Argumente kann aus meiner und unserer Sicht überzeugen. Und kein internationales Modell liefert einen überzeugenden Beweis für den Sinn und Nutzen von Studiengebühren.
In diesem Sinne haben Sie mich voll auf Ihrer Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lothar Mark
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