01.03.2005
Mit Beschluss vom 27. Januar 2000 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht zu erstatten. Am 25. April 2001 hat die Bundesregierung den ersten Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. Der Bericht und die zeitgleiche Vorlage des „Nationalen Aktionsplanes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2001-2003“ (NAP’incl) bei der EU-Kommission waren der Beginn einer kontinuierlichen Berichterstattung über Fragen der sozialen Integration und der Wohlstandsverteilung in Deutschland. Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung basiert auf dem Leitgedanken, dass eine detaillierte Analyse der sozialen Lage die notwendige Basis für eine Politik zur Stärkung sozialer Gerechtigkeit und zur Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe ist. Am 19. Oktober 2001 hat der Deutsche Bundestag die Verstetigung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, jeweils zur Mitte einer Wahlperiode einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Dem kommt die Bundesregierung mit der Vorlage des Berichts „Lebenslagen in Deutschland - Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung“ nach. Der Bericht beschreibt die Lebenslagen der Menschen in Deutschland auf der Basis statistischer Daten etwa zu Einkommen, Vermögen, Erwerbstätigkeit, Bildungsbeteiligung.
Hier finden Sie den am 01. März vom Kabinett vorgestellten neuen Armuts- und Reichtumsbericht: http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/sicherheit/armutsbericht/index.php
|