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29.11.2007

Beck: SPD stoppt Zwangsrente mit 58 Jahren  

Zu der Vereinbarung mit der Union, Arbeitslosengeld II-Bezieher mit 58 Jahren vor der drohenden Zwangsverrentung zu bewahren, erklärte der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschland, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck:

  

Künftig müssen Arbeitslosengeld II-Bezieher nicht mehr fürchten, mit 58 Jahren zwangsverrentet zu werden und im Alter starke finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Mit Nachdruck haben wir Sozialdemokraten in der großen Koalition auf eine Verbesserung für die Betroffenen gedrungen. Nun ist es uns gelungen, eine Verständigung mit der Union zu erzielen.

 

Bereits Anfang November hatte Franz Müntefering konkrete Vorschläge für Gesetzesänderungen vorgelegt. Dank der anschließenden intensiven Bemühungen von Ludwig Stiegler und Andrea Nahles ist es mit der Union nun in letzter Minute zu einer Neuregelung gekommen.

 

Alle Arbeitslosengeld II-Empfänger erhalten nun ab dem 58. Lebensjahr die Möglichkeit, sich nicht mehr arbeitssuchend zu melden, falls ihnen nicht innerhalb von zwölf Monaten ein Arbeitsangebot gemacht werden kann. Ihnen stehen selbstverständlich auf eigenen Wunsch die Integrationsangebote der Arbeitsagentur, der ARGEN und der Optionskommune zur Verfügung. Der zuständige Arbeitsvermittler hat zudem alle sechs Monate zu prüfen, ob nicht doch ein Maßnahme- oder Arbeitsangebot gemacht werden kann.

 

Erst ab dem 63. Lebensjahr können Empfänger von Arbeitslosengeld II künftig auf die Vorrangigkeit ihrer Rentenansprüche verwiesen werden - und das nur, wenn ein solcher Verweis keine unzumutbare Härte erzeugt.

 

Frauen und Menschen mit einer Schwerbehinderung können bisher noch unter bestimmten Voraussetzungen vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen und damit früher als andere Versicherte. Dieser besondere Schutz soll sich nicht in einen Nachteil verkehren. Gerade diese Menschen profitieren von der gefundenen Regelung.



 
 
 
 
 
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