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29.11.2007

Beck: Durchbruch beim Post-Mindestlohn

Zum Durchbruch beim Post-Mindestlohn erklärt der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck:

  

Wir Sozialdemokraten können uns heute über einen großen Erfolg freuen. Mit beharrlichem Bemühen brachten wir die Union dazu, endlich den Weg für einen Mindestlohn im Briefdienstleistungsbereich frei zu machen. Damit sind viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dieser Branche davor geschützt, künftig für Billiglöhne arbeiten zu müssen. Denn der Wegfall des Briefmonopols zum Jahresende wird damit nicht zu einem Wettbewerb um schlecht bezahlte Arbeitsplätze führen.

 

Die nun beschlossene Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist die Voraussetzung dafür, den zwischen den Tarifpartnern abgeschlossenen Mindestlohn für allgemeinverbindlich zu erklären. Nur dann gilt er tatsächlich für alle in- und ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche, wenn sie in Deutschland tätig sind.

 

Die SPD hat sich auch erfolgreich gegen die Versuche durchgesetzt, die Tarifautonomie zu untergraben. Der Gesetzgeber hat - anders als die Union das in diesem Fall wollte - in die Lohnfestsetzung nicht einzugreifen. Vielmehr wird er jetzt dazu beitragen, dass der zwischen den Tarifpartnern vereinbarte Mindestlohn für alle Beschäftigten gilt.

 

Damit werden Briefzusteller künftig einen Bruttolohn von 9,80 Euro (9 Euro in den fünf ostdeutschen Bundesländern) erhalten. Für die übrigen Tätigkeiten der Briefbeförderung (Einsammeln und Weiterleiten) beträgt der Mindestlohn 8,40 bzw. 8 Euro.

 

Der Mindestlohn wird für die gesamte Branche der Briefdienstleistungen gelten - das sind alle Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die überwiegend gewerks- und geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte befördern. Auch Unternehmen, die überwiegend andere Arbeitnehmer beschäftigen, aber eine Briefabteilung haben, müssen für ihre „Postboten" den Post-Mindestlohn zahlen.

 

Die Branche der Briefdienstleistungen wird damit in letzter Minute vor einem Dumpingwettbewerb geschützt. Wir wollen Wettbewerb über Qualität und Leistung, nicht über Lohndumping. Unternehmen aus dem EU-Ausland müssen damit ihren Mitarbeitern ebenfalls den Mindestlohn zahlen, wenn sie in Deutschland tätig sind.

 

Der nächste Schritt wird nun die Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle Branchen mit einer Tarifbindung von mehr als 50 % sein und die Überarbeitung des Mindestarbeitsbedingungengesetzes (MIA), um Mindestlöhne auch in den anderen Branchen zu ermöglichen.

 

Für die SPD ist der Mindestlohn eine Frage der sozialen Gerechtigkeit: Wer Vollzeit arbeitet, muss davon auch anständig leben können. Wir werden nicht aufhören, dafür zu kämpfen.



 
 
 
 
 
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