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27.02.2008

Hubertus Heil: SPD begrüßt Urteil zu Online-Durchsuchungen 

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit von so genannten Online-Durchsuchungen erklärt der Generalsekretär der SPD, Hubertus Heil:

 

Mit der Schaffung eines neuen Grundrechts (auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme") hat das Bundesverfassungsgericht den Schutz der persönlichen Freiheit auch für die digitale Welt festgeschrieben. Die SPD begrüßt diese Entscheidung außerordentlich! Das Grundgesetz hat damit endgültig auch das digitale Zeitalter erreicht. Die Menschen können auch weiter auf die Wahrung ihrer Bürgerrechte gegen Eingriffe des Staates vertrauen.

 

Dafür haben wir in den vergangenen Monaten hart mit der Union gerungen, das Bundesverfassungsgericht hat uns jetzt in unserem Kampf bestätigt.

 

Die bemerkenswerten klaren Vorgaben der Richter für eventuelle Einschränkungen des neuen Grundrechts sind ein Schlag ins Gesicht des Bundesinnenministers. Seine ausufernden Pläne für eine Online-Durchsuchung sind damit zunichte gemacht worden, er muss seine Linie jetzt zügig korrigieren. Es stimmt bedenklich, dass die Richter einen solchen Schritt gegenüber dem zuständigen Verfassungsminister unternehmen mussten.

 

Das neue Grundrecht kann nur beschränkt werden, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Durch öffentliches Schwadronieren und Taktieren kann sich der Bundesinnenminister jetzt nicht mehr quasi selbst eine rechtfertigende Gefahrenlage schaffen.

 

Der Bundesinnenminister ist aufgefordert, umgehend einen verfassungskonformen Gesetzesentwurf vorzulegen

 
 
 
 
 
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