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14.03.2008

Großer Erfolg für 2 Millionen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Berlin - Zur Verabschiedung der Pflegereform erklärt die

stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner:

 

Heute haben wir im Deutschen Bundestag die Pflegereform verabschiedet.

Das nun vorliegende Gesetz enthält ein umfangreiches Maßnahmenpaket

zugunsten der pflegebedürftigen Menschen, ihrer Angehörigen und der

Pflegekräfte.

 

Die häusliche Pflege wird durch bessere und neue Leistungen gestärkt.

Die Pflegeleistungen werden insgesamt angehoben und dynamisiert. Neu

eingeführt wird ein eigenständiger Leistungsanspruch für Menschen mit

eingeschränkter Alltagskompetenz. Mit der Möglichkeit des Poolens von

Pflegeleistungen in Wohngemeinschaften oder der Nachbarschaft werden

sogenannte neue Wohnformen gefördert. Gestärkt wird auch die

Rehabilitation vor und in der Pflege, dazu werden die Übergänge

zwischen Krankenhaus, Reha-Einrichtung und häuslicher beziehungsweise

stationärer Pflege deutlich verbessert.

 

Ein Herzstück der Reform bilden die Pflegestützpunkte, für deren

wohnortnahe Einrichtung sich hoffentlich alle Bundesländer entscheiden

werden. Hier sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend

und unabhängig beraten werden - und zwar integriert und koordiniert.

Dazu gehören zum Beispiel Kommunen, Sozialhilfeträger, örtliche

Leistungserbringer, Pflegedienste und Ehrenamt. Das aufwendige

Aufsuchen vieler einzelner Stellen zur Organisation der Pflege soll

damit der Vergangenheit angehören. Die - soweit vorhanden - in den

Pflegestützpunkten angesiedelten Pflegeberaterinnen und -berater

erstellen einen auf den jeweiligen Pflegefall maßgeschneiderten

Versorgungsplan und sorgen für dessen Umsetzung. Der ab 1. Januar 2009

bestehende Rechtsanspruch auf Pflegeberatung gilt auch, wenn noch kein

Pflegestützpunkt in erreichbarer Nähe vorhanden ist.

 

Zum Aufbau des Stützpunktnetzes stehen insgesamt 60 Millionen Euro als

Anschubfinanzierung zur Verfügung. Je Stützpunkt können 45.000 Euro -

bei Einbindung des Ehrenamtes sogar 50.000 Euro gewährt werden. Leider

hat die Union darauf bestanden, dass die ursprüngliche im

Gesetzentwurf vorgesehene Gesamtfördersumme von 80 Millionen Euro um

20 Millionen Euro gekürzt wird. Deshalb werden 400 Stützpunkte weniger

eine Anschubfinanzierung erhalten können. In den Stützpunkten können

Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen auch die erforderlichen Anträge

auf Pflegeleistungen stellen, die von dort an die jeweiligen

Leistungsträger weitergeleitet werden und von diesen unverzüglich zu

entscheiden sind. Selbstverständlich kann die Pflegeberatung auch in

der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen stattfinden. Wir sind davon

überzeugt, dass sich das Konzept der Pflegestützpunkte durchsetzt, und

dass es in absehbarer Zukunft in allen Bundesländern Pflegestützpunkte

geben wird.

 

Wir sorgen mit der Pflegereform für mehr Transparenz und für mehr

Qualität in der Pflege. Viele Einrichtungen haben von sich aus schon

sehr viel getan, damit die Qualität in der Pflege verbessert wird.

Allerdings gibt es auch Einrichtungen, in denen die Pflegequalität

noch erhebliche Mängel aufweist.

 

Deshalb wird die Regelprüfung ab dem Jahr 2011 jährlich stattfinden.

Es wird in erster Linie die Ergebnisqualität, das heißt, der Pflege-

und Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen geprüft werden und zwar

immer durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Erst an

zweiter Stelle folgt die Kontrolle der Dokumentation. Geprüft wird

grundsätzlich unangemeldet. Der MDK soll aber in Zukunft nicht nur

prüfen, sondern die Einrichtungen auch beraten und Empfehlungen geben,

wie Qualitätsmängel beseitigt werden können. Die Prüfergebnisse müssen

in verständlicher Form veröffentlicht werden und über die Pflegekassen

und Pflegestützpunkte zugänglich gemacht werden. Außerdem muss das

Prüfergebnis in vereinfachter Form in den Einrichtungen sichtbar

gemacht werden.

 

Leider konnten wir einige wichtige Neuerungen aufgrund der Blockade

unseres Koalitionspartners in dieser Pflegereform nicht verwirklichen.

Dazu gehört unser Vorschlag, für nahe Angehörige von Pflegebedürftigen

zur Erstorganisation der Pflege, aber auch bei Verschlechterung der

Situation eine bezahlte Freistellung von bis zu zehn Tagen zu

ermöglichen, bleibt für uns bestehen. Unser Koalitionspartner war

nicht bereit, dies mitzutragen.

 

Ebenso konnten wir den längst überfälligen Ausgleich der

unterschiedlichen Risikoverteilung zwischen sozialer

Pflegeversicherung und privater Pflegeversicherung nicht regeln,

obwohl wir im Koalitionsvertrag einen Ausgleich der Risiken vereinbart

hatten.

 

Beide Zweige der Pflegeversicherung bieten exakt die gleichen

Leistungen. Allerdings hatte die private Pflegeversicherung im Jahr

2005 je 100 Versicherte nur Leistungen für 1,3 Pflegebedürftige, die

soziale Pflegeversicherung dagegen Leistungen für 2,8 Pflegebedürftige

aufzubringen. Das ist nicht gerecht und die SPD wird das 2009 genauso

wieder aufgreifen wie eine gerechtere Finanzierung mit einer

Bürgerversicherung auch in der Pflegeversicherung.

 

Dennoch, diese Reform ist ein großer Erfolg für die fast zwei

Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.

 

Die Herausforderungen, die durch eine älter werdende Gesellschaft an

das Wohnumfeld, die soziale Infrastruktur in den Städten und Gemeinden

gestellt werden, müssen schon jetzt in Angriff genommen werden. Dafür

sind die Länder und die Kommunen zuständig. Die Mitglieder der

Landtage und die Stadt- und Gemeinderäte sind aufgefordert, soweit

dies noch nicht geschehen ist, diese Herausforderungen anzunehmen.

Alle politischen Ebenen müssen gemeinsam mit der Bevölkerung nach

Lösungen suchen. Es muss für alle Menschen sichergestellt werden, dass

auch dann, wenn sie auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind, sie

am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dabei sollen sie in

ihrer gewohnten Umgebung bleiben, menschliche Zuwendung und eine

menschenwürdige Pflege erfahren können.



 
 
 
 
 
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