11.04.2008
Ausgewogene Regelung für Stammzellenforschung
Zu dem Beschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des Stammzellgesetzes erklärt SPD-Generalsekretär Hubertus Heil:
Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem Beschluss zur Änderung des Stammzellgesetzes für die Zukunft der Forschung mit embryonalen Stammzellen einen wichtigen Schritt zur Eröffnung neuer Möglichkeiten für die Entwicklung wirksamer Therapien bei schweren Krankheiten gemacht. Eine Garantie für neue Heilungsmethoden gibt es natürlich nicht.
Trotzdem ermöglicht die Entscheidung zur einmaligen Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007 deutschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, ihre Forschungen zukünftig mit neueren Zelllinien und damit auf einer qualitativ besseren Grundlage fortzusetzen und entspricht damit dem Beschluss des SPD-Präsidiums vom November letzten Jahres. Mit der neuen Regelung bleibt der 2002 ausgehandelte Kompromiss zwischen Lebensschutz und Forschungsfreiheit gewahrt. Eine so genannte verbrauchende Embryonenforschung bleibt damit in Deutschland weiterhin ausgeschlossen. Neben der Veränderung des Stichtags schafft die gesetzliche Neuregelung den deutschen Forscherinnen und Forschern die notwendige Rechtssicherheit bei ihrer Arbeit auch in internationalen Forschungszusammenschlüssen.
Ziel der Forschung mit embryonalen Stammzellen bleibt die Heilung schwerer Krankheiten und die Gewinnung von Erkenntnissen als Grundlage für die ethisch unbedenklichere Forschung an adulten, körpereigenen Stammzellen. Auf diesen Bereich müssen sich auch zukünftig die deutschen Forschungsbemühungen konzentrieren, deshalb hat sich die Bundesregierung in diesem Bereich auf einen Förderschwerpunkt verständigt.
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