14.03.2008
Der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens sieht vor, dass in Zukunft grundsätzlich die Wahl besteht, welcher Schornsteinfeger mit der Durchführung der vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten beauftragt wird. Zur näheren Information lesen hier den Brief von Bundesminister Michael Glos.
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