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20.05.2005

Im Folgenden finden Sie das Ergebnis der Gespräche von Apotheken, Krankenkassen und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 20. Mai 2005:

 

Apotheken und Krankenkassen haben heute unter Teilnahme der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung ihren Streit über Nachzahlungsforderungen der Apotheken in Höhe von rund 300 Mio. Euro beigelegt. Die vereinbarte Paketlösung führt insgesamt nicht zu Mehrbelastungen der Versicherten. Im Einzelnen wurde vereinbart:

  • Die Apotheker zahlen im zweiten Halbjahr 2005 einen Rabatt in Höhe von 1,85 ¤uro je Packung rezeptpflichtiger Arzneimittel (statt wie bisher 2 Euro). Dies bedeutet für das zweite Halbjahr 2005 Mehreinnahmen der Apotheken in Höhe von rund 37,5 Mio. Euro.
  • Im Gegenzug steigt ab dem 1. Januar 2006 der Rabatt wieder auf 2 Euro je Packung. Außerdem wurde für die Jahre 2006 bis 2008 ein Moratorium vereinbart, so dass der effektive Fixzuschlag der Apotheker je Packung rezeptpflichtiger Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung bis Ende 2008 nicht steigt.
  • Die Vertragspartner befürworten eine vollständige Streichung der gesetzlichen Anpassungsregelung des § 130 Abs. 1a SGB V. Dies können wir ohne Zustimmung des Bundesrates regeln. Nach Auslaufen des Moratoriums Ende 2008 müsste dann der Verordnungsgeber über die Anpassung der Vergütungen entscheiden.
  • Die Vertragsparteien befürworten ferner eine gesetzliche Klarstellung der Bezugsgrundlage des Herstellerabschlags des § 130a Abs. 1 SGB V. Auch dies können wir ohne Zustimmung des Bundesrates regeln. Dieser Abschlag ist seit Beginn des Jahres 2003 auf den Herstellerabgabepreis ohne Mehrwertsteuer erhoben worden. Die Krankenkassen hatten neuerdings aber zusätzlich die Berücksichtigung der Mehrwertsteuer gefordert. Dies widerspricht eindeutig der Rechtsauffassung der Bundesregierung, wahrscheinlich wären die Krankenkassen im Streitfalle chancenlos. Dennoch hätte die gesetzliche Klarstellung den Vorteil, dass drohende Rechtsstreitigkeiten zwischen Apothekern, Krankenkassen und pharmazeutischer Industrie vermieden werden.


Hintergrund:


Pressemeldungen hatte in den letzten Tagen über Nachzahlungsforderungen der Apotheken in Höhe von rund 300 Millionen als Ausgleich für einen Rückgang der Packungszahlen rezeptpflichtiger Arzneimittel berichtet. Die Darstellung in der Presse, dass eine entsprechende gesetzliche Nachzahlungsgarantie besteht, ist jedoch unzutreffend.


Hintergrund des Streits ist die Einführung eines packungsbezogenen Fixhonorars für die Apotheken (8,10 Euro minus 2 Euro Rabatt zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung). Diese Regelung bedeutet: je mehr Packungen, desto höher die Vergütung und umgekehrt. Im Gesetz ist daher eine Ausgleichsregelung für Änderungen von Packungszahlen festgelegt, die einmalig in 2005 zu berücksichtigen ist. Die Vertragsparteien stritten über die Auslegung dieser Regelung.


Die Apotheker hatten die Schiedsstelle angerufen. Diese wollte jedoch erst frühestens im Juli 2005 entscheiden.


Um die ausufernde öffentliche Diskussion zu beenden, hatte Ministerin Schmidt den Vertragspartnern eine Frist bis 20. Mai 2005 für eine Beilegung des Streits gesetzt. Vorgabe war, dass es zu keinen Mehrbelastungen für die Versicherten kommen darf. Spitzenverbände der Krankenkassen und Deutscher Apothekerverband e.V. hatten darauf am Donnerstag, 19.5.2005 verhandelt und obiges Ergebnis erzielt.


Bewertung des Ergebnisses:


Mit der Einigung der Verhandlungspartner wird die unproduktive öffentliche Diskussion beendet. Die Nachzahlungsforderungen der Apotheken in Höhe von rund 300 Mio. Euro sind vom Tisch.

Trotz geringer Mehrzahlungen in Höhe von rund 37,5 Mio. Euro an die Apotheken im zweiten Halbjahr, ist das Ergebnis finanzneutral, weil für die nächsten drei Jahre eine Erhöhung des effektiven Fixzuschlags je Packung ausgeschlossen wird.


Eine Anpassung der Apothekenvergütung müsste, falls nach 2008 überhaupt erforderlich, über eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung erfolgen.



 
 
 
 
 
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