27.01.2009
Hartz-IV-Regelsatz für Kinder: Urteil des Bundessozialgerichts ist Aufforderung an die Politik
Zum heute gefällten Urteil des Bundessozialgerichts über die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder erklärt der Sprecherkreis des „Forums Demokratische Linke in der SPD Baden-Württemberg“:
„Die Politik muss das Urteil des Bundessozialgerichts zum Anlass nehmen, die Regelsätze für Kinder grundlegend neu zu berechnen. Die Richter haben in ihrem Urteil bestätigt, was die DL 21 Baden-Württemberg und verschiedene Sozialverbände schon lange bemängelt haben: Die bisherige Berechnungsgrundlage, wonach Kinder 60 Prozent der Leistungen für alleinstehende Erwachsene zusteht, bildet nicht den realen Bedarf von Kindern ab. Kinder wachsen schnell aus ihren Kleidern, sollten sich gesund ernähren und brauchen laufend Schulmaterial. Diese kinderspezifischen Bedürfnisse müssen gedeckt und durch die Regelsätze berücksichtigt werden.
Damit Kinder aus armen Familien die gleichen Aufstiegschancen haben wie ihre Altersgenossen, muss der Staat durch entsprechend hohe Regelsätze gewährleisten, dass sie die gleichen materiellen Voraussetzungen haben. Ungleichbehandlungen bei staatlicher Hilfe darf es nicht geben. Zu Recht kritisieren die Richter die bestehende Rechtslage, wonach Hartz-IV-Kinder gegenüber der Sozialhilfe unzulässig benachteiligt sind. Denn Kinder in Sozialhilfefamilien können über den Regelsatz hinaus noch individuelle Bedarfe geltend machen, z. B. für Schule und Sport, wogegen die Leistungen für Kinder im Hartz-IV-Bezug bei 211 Euro gedeckelt sind.
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