06.04.2009
Gemeinsame Erklärung von Frank-Walter Steinmeier und Frank Bsirske
Anlässlich des Treffens zwischen dem SPD-Kanzlerkandidaten und dem
ver.di-Bundesvorstand erklären Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier und der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske:
Für gerechte Einkommen
In den letzten Jahren ist die Schere zwischen hohen und geringen Einkommen auseinander gegangen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern es schadet auch der wirtschaftlichen Entwicklung. Wir brauchen daher eine gerechtere Einkommensverteilung. Da sind in erster Linie die Tarifparteien in der Pflicht. Um zu verhindern, dass immer mehr Beschäftigte immer weniger verdienen, während gleichzeitig die Spitzeneinkommen in maßlose Höhen steigen, ist aber auch staatliches Handeln erforderlich.
Mindestlöhne: Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ist novelliert und sein Geltungsbereich erweitert. Dadurch haben viele Beschäftigte künftig Anspruch auf einen branchenbezogenen Mindestlohn. Das reicht aber nicht aus: Unser gemeinsames Ziel bleibt ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn.
Begrenzung von Managergehältern: Die Bundesregierung hat erste Maßnahmen eingeleitet, um Managergehälter zu begrenzen. Wir setzen uns darüber hinaus dafür ein, die steuerliche Absetzbarkeit von Vorstandsvergütungen und -abfindungen zu begrenzen. Im Aktiengesetz soll festgelegt werden, dass Unternehmen auch dem Wohl der Allgemeinheit und dem ihrer Arbeitnehmer verpflichtet sind.
Für ein soziales Europa
Am 7. Juni finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Sie sind eine Richtungsentscheidung dafür, wie das soziale Gesicht Europas in den kommenden Jahren aussieht.
Wir brauchen für Europa eine Ordnung, die den Markt reguliert und gute Arbeit absichert. Wer offene Märkte will, muss fairen Wettbewerb garantieren. Dazu gehören faire Löhne, gesicherte Arbeitnehmerrechte, starke Mitbestimmung und guter Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Lohn- und Sozialdumping darf es in Europa nicht geben. Europäisches Recht muss so geändert werden, dass in ganz Europa gilt: gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort! Erforderlich sind hierzu eine soziale Fortschrittsklausel im europäischen Primärrecht und eine Klarstellung der EU-Entsenderichtlinie.
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