22.06.2005
Christel Humme, jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, und Marlene Rupprecht, Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Berichterstatterin für das KJHG, zum
KINDER- UND JUGENDHILFEGESETZ (KJHG ODER SGB VIII)
Stand: Juni 2005
Ob ein Kind den Kindergarten besucht, ein Mädchen ins Mädchenzentrum geht oder eine Familie ein Kind in Pflege nimmt – all das hat mit Jugendhilfe zu tun. Das grundlegende Gesetz hierfür ist das KJHG.
Die Kinder- und Jugendhilfe hat die Aufgaben,
• junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern,
• Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
• sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und
• die Eltern bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen.
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