10.09.2009
SPD: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
Noch immer verdienen Frauen in Deutschland im Durchschnitt 23 Prozent weniger als Männer. Die Löhne der Frauen sind selbst dann im Durchschnitt 12 Prozent niedriger als bei Männern, wenn Beschäftigte innerhalb eines Betriebs mit der gleichen beruflichen Qualifikation, dem gleichen Beruf und im gleichen Alter miteinander verglichen werden.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz und die Sozial- und Gesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, haben jetzt einen Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem diese Missstände beseitigt werden sollen.
- Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Beschäftigte und Betriebsräte effektiv gegen Lohndiskriminierung wehren können.
- Die Basis dafür soll ein statistisches Verfahren bieten, das einfach und schnell einen klaren Hinweis liefert, ob im Unternehmen eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern bei den Löhnen vorliegt.
- Beschäftigte sollen über den Betriebsrat oder über die Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen solchen belastbaren Schnelltest verlangen können.
- Betriebsrat oder Antidiskriminierungsstelle können aber auch eigenständig eine solche Entgeltanalyse verlangen.
- Zeigt das Ergebnis nicht aufklärbare Unterschiede zwischen Frauen und Männern an, muss der Arbeitgeber auf Verlangen die erforderlichen konkreten Lohndaten vergleichbarer Arbeitnehmer vorlegen.
Mit diesem neuen Auskunftsrecht werden berufstätige Frauen erstmalig ernsthaft in die Lage versetzt, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen und auch durchzusetzen.
Und was sagt die Kanzlerin?
„Ich rate jeder Frau, die für die gleiche Arbeit weniger als ihr Kollege verdient, selbstbewusst zum Chef zu gehen und zu sagen: Da muss sich was ändern!” (Bundeskanzlerin Merkel in Emma, 28. August 2009)
Das ist zu wenig. Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen, auf die sich Frauen bei Lohndiskriminierung berufen können. Am 27. September wird auch darüber entschieden: Heiße Luft a la Union oder klare gesetzliche Rechte für Frauen.
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