Fragen und Antworten:
Erwartungen der Politik an den Auswärtigen Dienst und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: reichen der Einsatz von Personal und Mitteln, um diese Erwartungen zu erfüllen?
Wie gedenken Sie, den Beschluss des Auswärtigen Ausschusses vom 5.4. in Ihre Arbeit im Haushalts- bzw. Innenausschuss einzubeziehen? Dort genannte Forderungen sind insbesondere: Ausnahme von der Globalen Minderausgabe, Personalreserve, keine AA-Stellen mehr für Angehörige anderer Ressorts, Entbürokratisierung (mehr Freiraum für das AA bei der Umsetzung von dienstrechtlichen Regelungen, z.B. beim Arbeitszeitregime)
Ich habe mich im letzten Jahr gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt dafür eingesetzt, dass dieses vor dem Hintergrund der steigenden internationalen Verantwortung im Kampf gegen den Terror und bei der Konfliktbewältigung von der GMA ausgenommen wird. Der Haushaltsausschuss beschloss während der parlamentarischen Beratungen über den Haushalt 2005, das AA faktisch von der GMA freizustellen, indem er 22.35 Mio ¤ zusätzlich für den Einzelplan 05 bewilligte, so dass diese 2005 vollständig erbracht wurde. Bei den ersten Beratungen des Haushalts 2006 hat das AA bereits erfolgreich dafür gestritten, dass auch in diesem Jahr zusätzliche 20 Mio. für Politische Ausgaben und Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik zur Verfügung stehen, so dass die GMA erträglicher wird.
Auch ich bin dafür, dass die - wie ich es nenne - Konzernkosten wie die UN-Pflichtbeiträge von den flexiblen Ausgaben getrennt und vorher herausgerechnet werden, dies müsste allerdings auch für die beteiligten Ministerien wie BMZ und BMVg gelten. Konsens bestand auch in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, dass vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Verpflichtung, die Maastricht-Kriterien zu erfüllen, der Haushalt abgesenkt werden müsse. In der Hoffnung auf eine langfristige Belebung der Konjunktur sollten wir aber gemeinsam daran arbeiten, dass der Haushalt des AA - auch im Vergleich zu BMVg und BMZ – in den nächsten Jahren wieder einen Aufwuchs erfährt. Bei den politischen Aufgaben sieht es so aus, als könnten wir im Bereich der Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung eine Verstetigung der bereitgestellten Mittel von 50 Mio ¤ erreichen, da eine solche Summe in den letzten Jahren kontinuierlich benötigt wurde.
Ich stimme auch mit Ihnen überein, dass dem AA zur Bewältigung neuer Aufgaben ausreichend Personal und Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden müssten, sofern diese effizient eingesetzt werden. Hier ist eine Kosten-Nutzen-Rechnung wichtigster Indikator. Tatsächlich wäre es wünschenswert, wenn deutsche Botschafter in Anbetracht des Erscheinungsbildes Deutschlands in der Welt, aber auch im Sinne einer besseren Verständigung vor Dienstantritt einen Sprachkurs in der Landessprache absolvierten.
Was Ihre Frage nach der Besetzung von AA-Stellen durch andere Ressorts wie z.B. beim Militärattaché (BMVg) angeht, so werden diese nicht durch das Auswärtige Amt bezahlt. Die Befürchtung ist wohl eher, dass bei der Personalreserve Stellen beim AA eingespart werden könnten. Zu Kündigungen wird es nicht kommen. Generell aber gilt, dass sich auch das AA in zumutbarer Weise dem Sparzwang unterordnen muss. Nicht mehr Stellen, sondern erhöhte Arbeitseffizienz des Personals muss Richtschnur sein. Dies verlangen wir z.B. auch vom Goethe-Institut als Mittler der Auswärtigen Kulturpolitik.
Beim Thema Entbürokratisierung haben Sie mich voll auf Ihrer Seite. Ich setze mich seit Jahren dafür ein, dass diese in allen Ressorts vorangetrieben wird, da die SPD schon 1998 damit angetreten ist, die Dinge für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die politischen Abläufe vereinfacht werden, damit das Personal nicht durch unnötigen Bürokratismus verschlissen wird, sondern sich den Inhalten widmen kann. Einiges ist im Zuge der durch das BMI vorangetriebenen öffentlichen Verwaltungsreform bereits getan worden. Vieles ist noch zu tun.
Was die bis 2006 geltenden Stabipakte Afghanistan und Südosteuropa angeht, so bin auch ich der Meinung, dass sie ab dem Jahr 2007 neu aufgelegt werden sollten. In dieser Woche habe ich einen Brief an den Bundesfinanzminister geschrieben, in dem ich mich vor dem Hintergrund der weiter benötigten Hilfe für den Aufbau von Infrastruktur, Justiz, Polizei und Sicherheit in Krisengebieten und in jungen Demokratien dafür einsetze. Im Sinne der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sollten die Mittel aber beim Auswärtigen Amt eingestellt werden und nicht - wie in bisher - beim BMZ. Auch hier ziehe ich mit dem AA an einem Strang.
Mehr Mittel für die politischen Stiftungen, insbesondere in den Beitrittsstaaten Osteuropas wären wünschenswert. Der entsprechende Titel in Kapitel 0502 soll deshalb 2006 von der GMA verschont bleiben. Wichtig scheint mir aber, dass zwischen den politischen und kulturellen Mittlern vor Ort eine bessere Vernetzung stattfindet, um Ressourcen zu sparen. Auch das BMZ ist aber bei der Bereitstellung von Mitteln für die Stiftungen gefordert.
Dass der AKBP als dritte Säule der Auswärtigen Politik nach wie vor hohe Bedeutung zukommt, lässt sich erfreulicherweise auch im Koalitionsvertrag festmachen. Insgesamt gilt, dass es gelungen ist, 2006 trotz schwieriger Zeit das Volumen des Kulturhaushalts vom Vorjahr zu halten. Wichtige kultur- und bildungspolitische Schwerpunkte konnten ausgebaut werden. Die Bundesregierung wird für ihre Initiative „Bildung, Forschung und Entwicklung“ bis 2010 im Gesamthaushalt insgesamt 6 Mrd. ¤ zur Verfügung stellen, wovon mit 22 Mio ¤ in 2006 auch das Auswärtige Amt profitiert, so beim Stipendientitel von 88 auf 107 Mio ¤ und dem Titel „Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern, Studierenden und Hochschulen“ von 37 auf 40 Mio ¤. Beim Europäisch-islamischen Kulturdialog (EIK) gibt es einen Aufwuchs um 20 % von 1,67 im Jahr 2005 auf 1,9 Mio ¤ 2006. Hinzu kommen Mittel, die aus anderen Titeln des Kulturhaushalts finanziert werden; das Gesamtvolumen für den EIK umfasst demnach im Bundeshaushalt ca. 6 Mio ¤. Das Goethe-Institut ist gebeten, bis Herbst 2006 ein Sanierungskonzept zu erarbeiten, bei dem es nicht nur darum gehen kann, bewährte und weiter benötigte Einrichtungen im alten Europa zu schließen. Effizienz durch Bündelung der Kräfte, Vernetzung und gemeinsame Unterbringung vor Ort sind auch hier weiterhin die Stichworte. Diese Mittel sind eine sinnvolle Investition in die Zukunft und keine konsumtiven Ausgaben oder gar Subventionen.
Die im Antrag des Auswärtigen Ausschusses erwähnten Auslandsschulen liegen auch mir als ehemaligem Lehrer und Studiendirektor besonders am Herzen. Sicher mussten die Lehrer an deutschen Schulen durch Umstellung auf eine Pauschalisierung durch die ZfA Einbußen hinnehmen. Doch auch bei der Ausstattung der Auslandsschulen sind wir Sparzwängen unterworfen. Verstärkte Eigenleistungen der Eltern und Schulvereine, Sponsoring und eine engere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sind auch künftig die Stichworte.
Dienstrechts-, Föderalismus- und Tarifreform und andere „Reformen“: was kommt noch auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst zu?
Föderalismusreform: Teilen Sie die Befürchtung eines Besoldungswettlaufs nach unten oder erhoffen Sie ihn sich? Die Begründung der Halbierung des Weihnachtsgeldes, nämlich der Verweis auf Bundesländer ist ein Menetekel; dadurch auch AA-Mitarbeiter betroffen. Sind Sie andererseits bereit, die möglicherweise entstehenden Freiräume des Bundes für die Bundesbeamten zu nutzen (z.B. ressortspezifische Regelungen zuzulassen)?
Tatsächlich hat sich die Große Koalition schon im Koalitionsvertrag auf eine Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung verständigt und damit auf eine Gesamtlösung für die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bund und Ländern. Beim Besoldungsrecht für Beamte gibt es schon jetzt Spielraum für die Länder, der mit dem Entwurf eines Strukturreformgesetzes noch weiter ausgedehnt werden soll. Umgekehrt ist keine völlige Zersplitterung zu befürchten, wenn die Gesetzgebungsbefugnisse auf die Länder übertragen werden. Von der Gesetzgebungszuständigkeit, die im Zuge der Föderalismusreform auf die Länder übertragen werden soll, ist die inhaltliche Ausgestaltung des Beamtenrechts zu unterscheiden. Nach Art. 33, Absatz 5 des GG sind eine amtsangemessene Besoldung und Versorgung unter Berücksichtigung der althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln. Auch wenn dem Gesetzgeber durch die beabsichtigte Ergänzung dieser Vorschrift aufgegeben werden soll, das Beamtenrecht fortzuentwickeln, bleiben einem „Besoldungswettlauf nach unten“ auch weiterhin verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.
Was Ihre Frage nach ressortspezifischen Sonderregelungen für Bundesbeamte angeht, so bin ich nicht dafür, im Bundesrecht tausenderlei Sonderregelungen zu schaffen. Das führt nur zu zusätzlicher Bürokratie.
Dienstrechtsreform: Leistungsbezahlung: bisher im Entwurf 2005 vorgesehen: Spreizung der Grundgehälter auch unter den bisherigen Stand (nicht wie im Tarifvertrag „on top“). Ist dies angesichts der „Vorleistung“ der Beamten (Halbierung des Weihnachtsgelds und zweimalige Verlängerung der Wochenarbeitszeit ohne Lohnausgleich innerhalb von 18 Monaten) noch zu rechtfertigen?
Die Föderalismuskommission zielt darauf ab, dass Besoldung und Versorgung künftig länderspezifisch geregelt werden können, aber nicht müssen. Das hier angesprochene Strukturreformgesetz ging aber noch davon aus, dass es bei bundeseinheitlichen Lösungen bleibt. Insofern ist das Gesetz erst mal „auf Eis gelegt“. Der Gesetzentwurf wird neu aufgelegt, wenn die Föderalismusreform abgeschlossen ist.
Auslandsbezahlung: Wir gehen davon aus, dass das GAD (Gesetz über den Auswärtigen Dienst) nach wie vor die Grundlage für dienstrechtliche AA-spezifische Regelungen bleibt. Im Entwurf 2005 waren einige Leistungen nur als „Kann-Bestimmungen“ erwähnt. Soll das GAD aufgeweicht werden?
Da der Entwurf des Strukturreformgesetzes damals den Bundestag gar nicht erreicht hat, kenne ich die Einzelheiten nicht. Aber auch hier verweise ich auf den Abschluss der Föderalismusreform, bevor an neue Regelungen gedacht werden kann.
Beihilfe: aktuelle Novelle zur Ergänzung des Beamtengesetzes reduziert die Beihilfesätze für Familienangehörige. Misstrauen berechtigt, dass zumindest mittelfristig die Absenkung der Beihilfesätze beabsichtigt ist.
Beim Beihilferecht geht es zunächst darum, eine „einwandfreie Rechtsgrundlage“ zu schaffen. Bisher gibt es nur Verwaltungsvorschriften des BMI. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Verordnungsermächtigung durch den Gesetzgeber gefordert. Das Parlament muss also die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen.
Tarifrecht: Vollendung des TVöD durch Entgeltordnung (Eingruppierung) und Tarifvertrag Leistungsbezahlung. Unterstützen Sie die ver.di-Forderung, für den Fremdsprachendienst weiterhin gesonderte Regelungen zu ermöglichen? Auf das Tarifrecht nimmt der Deutsche Bundestag keinerlei Einfluss.
Aktuell: Kindergeldberechtigung nur bis 25 (statt wie bisher bis 27) laut Haushaltsbegleitgesetz: Wurden die Konsequenzen in der Beihilfe und insbesondere für Auslandsbeschäftigte bedacht (z.B. bei Kinderreisebeihilfen, Auslandskindergeld etc. bedacht)? Bisher sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, um bis 25 Jahre mit Hochschulabschluss in den Beruf zu kommen. Widerspricht eine solche Maßnahme nicht allen politischen Willenserklärungen hinsichtlich der Förderung der Familien?
Nein. Wir haben dafür gesorgt, dass das Kindergeld und der Grundfreibetrag so hoch wie noch nie sind, der Eingangssteuersatz dagegen so niedrig wie nie, auch um Familien zu entlasten. Grundsätzlich aber gilt, dass eine Entscheidung für Kinder nicht davon abhängen sollte, ob Beamte Kinderzuschläge erhalten. Die Herabsetzung der Dauer des Kindergeldes von 27 auf 25 Jahre auf Grund neuer Rahmenbedingungen wird nicht von heute auf morgen stattfinden, hier wird es Übergangsregelungen geben. Damit sind auch die Interessen der Beamten gewahrt. Übrigens: im Tarifrecht sind keine Kinderzuschläge vereinbart worden, sondern werden nur noch übergangsweise gezahlt.
Werden die Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AA von der Politik richtig wahrgenommen? Was ist zu tun, damit der Auswärtige Dienst ein attraktiver Arbeitsplatz für Hochqualifizierte bleibt?
Anerkennung der Leistung von AA-Angehörigen auf schwierigen und gefährlichen Dienstposten in der Regierungserklärung wird begrüßt. Jedoch gilt nach wie vor die absurde Logik, dass Anpassungen der (Gefahren-)Zonenstufen haushaltsneutral erfolgen müssen, eine Logik, die der Lebenswirklichkeit im Zeitalter des Terrorismus widerspricht.
Die Problematik, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AA heute ungleich größeren Bedrohungen durch Terrorismus ausgesetzt sind als früher haben die Haushälter mit der Genehmigung erhöhter Ausgaben für verstärkte Sicherheitsmaßnahmen an den Liegenschaften Rechnung getragen. Die Arbeit aller Bediensteten wird hoch anerkannt. Tatsächlich sind wir uns bewusst, dass es heute mehr Orte in der Welt gibt, wo diese Gefahren drohen und insofern eine gerechte Einstufung der Gefahrenzonen immer schwieriger wird. Insofern kann ich Ihre Kritik an der Deckelung der Gesamtsumme nachvollziehen. Dieses Thema wird zu gegebener Zeit zu diskutieren sein.
Bei Ihrer Frage nach der sinkenden Attraktivität des Auswärtigen Dienstes ist wohl weniger das Problem, dass es zu wenig Bewerbungen gibt, als dass auf Grund der demografischen Entwicklung demnächst keine qualifizierten Fachkräfte mehr zur Verfügung stehen. Hier ist sicher auch zu differenzieren zwischen Bewerbungen für den gehobenen, höheren und mittleren Dienst. Ich bezweifle allerdings, dass der Auswärtige Dienst kein attraktiver Arbeitsplatz mehr sein könnte. Die Zahlen zeigen, dass die Bewerber im mittleren und gehobenen Dienst angestiegen sind, im höheren Dienst etwas abgenommen haben. Mein Credo wäre auch aus Kostengründen, die Standzeiten vor Ort zu verlängern, damit die Sorgen um den Aufbau einer neuen Existenz zurück in Berlin oder auch andernorts abgemildert und hohe Kosten für Umzüge reduziert werden.
Die Erwerbsquote der Ehepartner von Amtsangehörigen im Inland beträgt 8 %; Durchschnitt in D: 58 %. Gründe hierfür sind Unmöglichkeit eigener Berufstätigkeit im Ausland und meist vergebliche Arbeitssuche nach Rückkehr ins Inland. Die im GAD erwartete Mobilität (Rotation) stellt in der heutigen wirtschaftlichen Situation eine deutliche Schlechterstellung gegenüber ständig im Inland Beschäftigten dar. Daher fordern wir eine „Mobilitätszulage“, die in die Auslands- und Inlandsbezahlung eingehen müsste (nach Föderalismusreform zu diskutieren!). Außerdem sind Nachteile (z.B. keine Anspruchsberechtigung auf ALG I) zu beseitigen.
Jeder, der sich für den Auswärtigen Dienst entscheidet, muss sich bewusst sein, dass es in seinem Leben immer wieder Veränderungen geben wird. Mancher wählt gerade deshalb dieses Berufsfeld. Flexibilität und Bereitschaft zur Mobilität müssen m E. auch von Ehepartnern erwartet werden. Sie sollten verstärkt als Ortskräfte in den Botschaften, aber auch bei anderen deutschen Mittlern vor Ort eingesetzt werden.
Attraktivität für zukünftige Führungskräfte könnte auch durch Verschiebung der Pensionsgrenze leiden: Aufstieg in Führungspositionen noch später, wenn wir Behördenleiter und Kanzler haben werden, die bis 67 auf Posten bleiben.
Die Attraktivität des Auswärtigen Dienstes wird für zukünftige Führungskräfte auch durch die Verschiebung der Pensionsgrenze meiner Ansicht nach nicht leiden. Im Gegenteil: Heute sind die Menschen auch mit über 60 noch leistungsfähig, motiviert und möchten arbeiten. Inzwischen erkennen auch Teile der Wirtschaft, was Berufs- und Lebenserfahrung bei den Beschäftigten für Vorteile bringt, warum sollte dies nicht auch im öffentlichen Dienst gelten. Auch im Auswärtigen Dienst können sich Alt und Jung prima ergänzen.
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