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Pressemitteilungen
12.06.2006
Kostenlose Abgabe des Grundgesetzes in türkischer, russischer und englischer Sprache sowie weiterer Info-Materialien - Lothar Mark lädt am 26. Juni ein in sein Wahlkreisbüro.
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Am 26. Juni, zwischen 12.00 und 13.00 Uhr,  lädt der Bundestagsabgeordnete Lothar Mark interessierte Bürgerinnen und Bürger ausländischer Herkunft herzlich in


sein Mannheimer Abgeordnetenbüro nach H 2,4 ein. Er möchte an diesem Tag vor allem die fremdsprachlichen Ausgaben des Grundgesetzes vorstellen.


Der Mannheimer Abgeordnete setzt damit seine Reihe von Informationsterminen fort, bei denen er gezielt aktuelle gesellschaftliche Themen und Gruppen anspricht. Jeder ist willkommen. 

Die Besucher erhalten an diesem Tag folgende Broschüren kostenlos und solange der Vorrat reicht:


.    Federal Almanya Cumhuriyeti Anayasasi/türkisch-deutsches Grundgestz


.    Grundgesetz auf russisch


.    Grundgesetz auf englisch


.    Restexemplare: Spielplan zur Fußball-WM 2006


.    "Zu Ihrer Sicherheit" - Unfallversichert im Ehrenamt


.    Bertelsmann Transformation Index 2006 - Auf dem Weg zur


marktwirtschaftlichen Demokratie


.    Informationsbroschüren der Bundes-SPD und der SPD-Bundestagsfraktion

Lothar Mark: "Ich möchte allen Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern ausländischer Herkunft und verschiedenster Sprachniveaus unsere Verfassung näher bringen - dabei ist das Grundgesetz in der türkisch-deutschen Ausgabe eine große Hilfe. Zudem verlangt das Einbürgerungsrecht von Antragstellern ausreichende Sprachkenntnisse und die Identifikation mit der Verfassungsordnung. Das zweisprachige Grundgesetz hilft auch dabei."

Das Grundgesetz ist zwar einer der eher "bürgernahen" und leichter verständlichen juristischen Texte. Dennoch ist es vor allem in den Teilen, die nicht zum Grundrechtskatalog gehören, schwer zu verstehen. Fällt es Muttersprachlern schon schwer, diese Texte zu lesen, so haben Bürger, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, noch größere Verständnisprobleme. Aber auch sie haben ein Recht, sich über unsere verfassungsrechtliche Ordnung nicht nur durch Sekundärliteratur, sondern anhand des Originaltextes informieren zu können.



 

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