Zu dem Artikel im MM am 19.07. „Berlin spart – und Mannheimer Arbeitslose müssen zahlen“ erklärt der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Lothar Mark:
Ich habe großes Verständnis für die Sorge bei den kommunalen Trägern und freien Wohlfahrtsverbänden in Mannheim, die um die Fortführung ihrer Arbeit ab Spätsommer dieses Jahres fürchten. Ich möchte deshalb hiermit zur Beruhigung beitragen:
1. In den Haushaltsberatungen 2006 wurde die Ausbringung einer Sperre bei den „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ in Höhe von 1,1 Mrd. ¤ empfohlen, der die Koalitionsfraktionen zugestimmt haben. Dies entspricht aber keiner „Haushaltskürzung“, wie von einigen Wohlfahrtsverbänden angeführt wird. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende entfallen im Haushaltsjahr 2006 auf den Titelansatz "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" 6,47 Mrd. ¤. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2006 wurden 85% der Haushaltsmittel - das entspricht rund 5, 3 Mrd. ¤ - auf die Eingliederungsbudgets der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende verteilt. Unter Berücksichtigung der Haushaltssperre sind dies 98 % der zur Verfügung stehenden Mittel. Der tatsächliche Mittelabfluss betrug bis Juni 2006 insgesamt nur rund. 1, 9 Mrd. ¤; das entspricht nicht mehr als 29 % des Haushaltsansatzes. Zum Vergleich: Im Haushaltsjahr 2005 sind von den veranschlagten 6,55 Mrd nur rund 3,6 Mrd. abgeflossen, das waren bis Jahresende rd. 56 Prozent.
2. Sowohl nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit als auch des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stehen im Jahr 2006 damit trotz der Haushaltssperre von 1,1 Mrd ¤ ausreichend Mittel zur Verfügung, um die Bewilligung von Maßnahmen zur Eingliederung im geplanten Umfang fortzuführen.
3. Dabei ist jedoch zu beachten, dass große regionale Unterschiede und auch Unterschiede zwischen den Trägern hinsichtlich der Bindung der verbleibenden Mittel bestehen. Das Arbeitsministerium hat deshalb die Initiative ergriffen und die Höhe der tatsächlich verausgabten und gebundenen Mittel abgefragt, was ich begrüße. Sinn der Maßnahme ist es, sich kurzfristig darüber zu verständigen, wie die Haushaltsmittel bundesweit zum besseren Nutzen der wirklich Bedürftigen umverteilt werden können. In manchen Regionen der Bundesrepublik sind auf Grund regionalspezifischer Strukturen noch freie Mittel zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen vorhanden, in Mannheim sind auf Grund der vorbildlichen Aktivierung der Arbeitslosen weit über 90 Prozent der Mittel gebunden, was auch in Berlin nicht übersehen werden kann.
4. Die ARGE in Mannheim muss einen vernünftigen Planungshorizont im Hinblick auf weitere Bewilligungen bekommen: Deshalb sollte die avisierte Anpassung der Eingliederungsmittel-Verordnung, in der die Umverteilung der Mittel geregelt wird, spätestens Mitte August vorliegen. In diesem Sinne habe ich mich auch mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium verständigt.
Ich bin daher guter Hoffnung, dass die bundesweit vorbildliche Arbeit des Mannheimer Job-Centers und damit auch die hervorragende Arbeit der freien Wohlfahrtsverbände und kommunalen Träger fortgeführt werden kann. Staatssekretär Anzinger wird sich auf meine Empfehlung im Oktober vor Ort in Mannheim davon persönlich überzeugen und die ARGE besuchen.
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