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Pressemitteilungen
02.08.2006
Land muss Nahverkehr hohe Priorität einräumen - Bund fördert ÖPNV weiter auf hohem Niveau
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Zu dem Versuch der Landesregierung Ba-Wü, die Verantwortung für Fehlplanungen beim ÖPNV auf Berlin abzuschieben, erklärt Lothar Mark:


 


Es ist inakzeptabel, wenn die Landesregierung Baden-Württemberg jetzt versucht, die Verantwortung für ihre Fehlplanungen beim ÖPNV auf den Bund abzuschieben. Der Kompromiss, den Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und die Länder gefunden haben, schafft vielmehr Planungssicherheit. Nun liegt es an der Landesregierung zu entscheiden, welche Priorität sie dem Nahverkehr in Zukunft einräumt.


Die Landesregierung versucht allein dem Bund die Verantwortung für die Verkehrsinfrastruktur zuzuweisen. Dabei profitieren sie selbst auch von der im Haushaltsbegleitgesetz festgelegten Erhöhung der Mehrwertsteuer. Von den Mehreinnahmen steht den Ländern ein Prozentpunkt zu. Es ist der baden-württembergischen Landesregierung unbenommen, diese Mittel auch für den Erhalt und den Ausbau von Verkehrswegen einzusetzen. Die Bundesländer insgesamt erhalten im Jahr 2007 etwa 556,4 Millionen Euro weniger an Regionalisierungsmitteln; in der Summe werden ihre Haushalte aber 2007 durch die Maßnahmen des Haushaltsbegleitgesetzes um 5,8 Milliarden Euro – also um das 10fache - entlastet.


Vom Bund fließen nicht nur Regionalisierungsmittel, sondern auch 70 Prozent der Gelder aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) an die Länder. Der Bund zahlt an das Land Baden-Württemberg von 2006 bis 2009 zusätzlich zu den Regionalisierungsmitteln rund 855 Mio. Euro für Vorhaben des ÖPNV und des kommunalen Straßenbaus.


Die Landesregierung Baden-Württemberg hat sich bereits in den letzten Jahren von den Zuschüssen für die Schülerbeförderung verabschiedet und damit die Eltern mit zusätzlichen Kosten belastet. Nun muss sie ihre Gestaltungsspielräume nutzen und dem öffentlichen Nahverkehr hohe Priorität einräumen, ohne die Nutzerinnen und Nutzer weiter zur Kasse zu bitten. Das ist das Mindeste, was vom Land erwartet werden kann.



 

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