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05.09.2006
Lothar Mark: Haushaltsausschuss hat teilweise Aufhebung der Haushaltssperre beim Titel der Eingliederungshilfe für Arbeitslose beschlossen
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In der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses wurde mit Koalitionsmehrheit beschlossen, dass die im Mai 2006 verhängte qualifizierte Sperre in Höhe von 1,1 Mrd. ¤ über die Summe von 230 Mio ¤ entsperrt wird.  Bereits bei der Haushaltsklausur in Schwerin/Berlin Ende August konnte ich Einvernehmen darüber erzielen, dass wir den Antrag des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Franz Müntefering, unterstützen würden. Grund für die damalige Sperre des Haushaltsausschusses war die Tatsache, dass die bisherige Inanspruchnahme der Bundesmittel für die Eingliederung von Arbeitslosen erwarten ließ, ein erheblicher Teil der Eingliederungsmittel werde nicht abfließen und andererseits eine Vorsorge für den eventuellen Mehraufwand bei den passiven Leistungen im Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) getroffen werden sollte.   


Die Abfrage des BMAS bei den Trägern der Grundsicherung im Juli dieses Jahres, die aus der Sicht des Haushälters grundsätzlich zu begrüßen war, wurde unter Beachtung der Ist-Ausgaben und der bereits rechtlich gebundenen Mittel insgesamt ein Potenzial nicht benötigter Mittel von etwa 280 Mio. Euro ermittelt. Von diesem Betrag wurden dem BMAS seitens der Leistungsträger für eine freiwillige, überregionale Umverteilung etwa 120 Mio. ¤ zur Verfügung gestellt. Diesen steht bei anderen Trägern ein Mehrbedarf in Höhe von insgesamt etwa 330 Mio. Euro gegenüber. Nach dem Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2006 am 26. August 2006 wurden von den freiwillig für eine überregionale Umverteilung zur Verfügung gestellten etwa 120 Mio. Euro insgesamt etwa 116 Mio. Euro auf andere Träger verteilt. Über die Umverteilung und das Verfahren der Umverteilung hatte Staatssekretär Anzinger - wie zugesagt - die Kommunen und Träger Mitte August informiert. Mannheim wurden dabei zusätzliche Mittel in Höhe von  1,1 Mio ¤ zugesagt.   


Tatsache aber ist, dass dieses Geld nicht ausreichen wird, um Verbindlichkeiten für notwendige Maßnahmen im Bereich der Eingliederung von Arbeitslosen einzuhalten. Ich nutzte deshalb die Haushaltsklausur in Schwerin, um von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und dem SPD-Fraktionsvorsitzenden, Dr. Peter Struck, eine Zusage über die restlichen 2,9 Mio ¤ der im Juli von Mannheim beantragten 4 Mio ¤ zu erhalten.  


Die rechtliche Ausgestaltung der Mittelverteilung auf der Basis der Eingliederungsmittel-Verordnung erlaubt nur eine Umverteilung auf freiwilliger Basis. Infolgedessen konnte die nach der freiwilligen überregionalen Umverteilung noch verbleibende Deckungslücke in Höhe von etwa 210 Mio. Euro nur über eine Teilentsperrung der insgesamt 1,1 Mrd. Euro gesperrten Ausgabemittel geschlossen werden. 


Ich freue mich deshalb, dass ich nach der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses diese Entsperrung vermelden kann.  



 

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