Sehr geehrter Herr Regierungspräsident,
da der Baubeginn der Überführung der BAB 6 über die L 538 in Mannheim kurz bevorsteht, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf eine gravierende Fehlentwicklung in diesem Zusammenhang leiten.
Der Bauplan sieht die Anlage von Geh- und Radwegen, jeweils einer Richtungsfahrbahn und einer Linksabbiegerspur vor. Abweichend von der ursprünglichen Planung laut Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 16.08.1999 (Punkt 4.14, AZ 15a-0513.2A63/A6) ist nun kein eigener Gleiskörper für die künftig zu realisierende Stadtbahnlinie Feudenheim-Ilvesheim-Ladenburg-Schriesheim vorgesehen. In Anbetracht der vorgesehenen lichten Weite der Brücke von 17 Metern, ist ein künftiges eigenes Gleisbett für die Stadtbahnlinie ausgeschlossen. Der Alternative, die geplante Bahnlinie als signalgeregelte, eingleisige Bahnführung im Gegenverkehr auf der Fahrbahn zu betreiben, stehe ich aus verkehrstechnischen Gründen sehr skeptisch gegenüber.
Zudem birgt die letztgenannte Variante die Gefahr in sich, dass dem Stadtbahnprojekt in Zukunft keine öffentlichen Fördermittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zugute kommen werden. Die allgemeine Lage der öffentlichen Haushalte wirkt sich auch auf die Fördermittel für den ÖPNV aus, so dass davon auszugehen ist, dass in Zukunft vor allem die Entwicklung hocheffizienter Maßnahmen gefördert werden wird. Die Bahnführung im Gegenverkehr würde sicherlich nicht zu den förderwürdigen, effizienten Maßnahmen zählen.
Ich bitte Sie daher eindringlich, sich dieser Sache anzunehmen und die Fehlentwicklung dieser Baumaßnahme zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Mark