Das peruanische Parlament lehnte die Wiedereinführung der Todesstrafe im Falle von „Terrorismus“ ab. Die Abgeordneten stimmten damit zum ersten Mal nach fünf Monaten Amtszeit gegen ein Gesetzesvorhaben von Staatspräsident Alan García Pérez.
Der Lateinamerikabeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Mark, begrüßte die Entscheidung der peruanischen Abgeordneten: „Ein möglicher Tatbestand des „Terrorimus“ öffnet sehr schnell Türen, die nicht mehr einfach zu schließen sind. In jüngster Zeit offenbart sich immer wieder, dass insbesondere in dem sensiblen Bereich der Terrorismusbekämpfung die Definition von Terrorismus ein sehr breites und sehr willkürlich festlegbares Spektrum umfassen kann“. „Darüber hinaus ist die Todesstrafe aus einer Vielzahl von Gründen generell und weltweit absolut abzulehnen. Es steht Menschen nicht zu, über Tod oder Leben eines Anderen zu bestimmen. Ich halte es vielmehr für wichtig, als oberstes Ziel vorbeugende Maßnahmen zu fördern und Ursachen zu bekämpfen.“, so Mark weiter.
Laut der peruanischen Verfassung besteht die Möglichkeit der Todesstrafe zwar für das Delikt des Landesverrates im Kriegsfall, die Strafe kann jedoch derzeit faktisch nicht verhängt werden, da das Strafgesetzbuch keine Regelungen dazu vorsieht. Das abgelehnte Gesetzesvorhaben der Regierung sah die Erweiterung des Strafgesetzbuches um die Todesstrafe für den Tatbestand des „terroristischen Landesverrates“ vor.
Direkt zu Beginn seiner Amtszeit hatte Staatspräsident García eine umstrittene Kampagne zur Wiedereinführung der Todesstrafe ins Leben gerufen. Neben der Initiative zur Einführung der Todesstrafe im Falle des Terrorismus brachte der Staatspräsident im vergangenen September auch einen eigenen Vorschlag zu einem Gesetzesprojekt gegen Sexualstraftäter und Kindermörder ein, das die Todesstrafe für die Vergewaltigung mit Todesfolge Minderjähriger unter sieben Jahren vorsieht.
Lothar Mark merkte bereits bei seinen Gesprächen mit peruanischen Regierungsvertretern im Rahmen seiner jüngsten Reise in den Andenstaat mit deutlichen Worten an, dass die weitere Zusammenarbeit mit Europa, insbesondere die in diesem Jahr beginnenden Verhandlungen der Europäischen Union über ein Freihandelsabkommen mit der Andengemeinschaft, in der Peru Mitgliedsstaat ist, durch die Verabschiedung der Gesetzesentwürfe beeinträchtigt werde. Mark damals: „Ich bin überzeugt, dass die EU die peruanische Entscheidung für eine Erweiterung der Todesstrafe und gegen die gemeinsamen Werte der Europäischen Union nicht ohne Weiteres hinnehmen wird. Dies zeigt sich auch im Zusammenhang mit den Vorbedingungen im Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sehr deutlich“.
Präsident Garcia kündigte indes an, er werde seine Forderung in einer Volksabstimmung durchsetzen. Sollte die peruanische Bevölkerung in einem Referendum den Vorschlag Garcías annehmen, müsste der Interamerikanische Pakt von Costa Rica, der Peru zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet, aufgekündigt werden. Dies hätte unter anderem zur Folge, dass viele Prozesse wegen Menschenrechtsverletzungen gestoppt würden – unter anderem Prozesse gegen den früheren Präsidenten Fujimori, da mit dem Beitritt zum Pakt von San José im Jahr 2001 die seinerzeit bestehenden Amnestiegesetze außer Kraft gesetzt wurden, auf Grund derer eine Strafverfolgung wegen Menschenrechtsverletzungen erst möglich wurde.
„Ein Austritt Perus aus dem Pakt von San José hätte weit reichende Folgen und wäre nicht nur ein großer Rückschritt im Kampf für die volle Einhaltung der Menschenrechte in Peru, für die in den vergangenen Jahren viel erreicht wurde“ so Lothar Mark.
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