Am 7. März 2007 verurteilte ein US-Militärgericht in Würzburg den in Deutschland stationierten Irak-Kriegsgegner Agustin Aguayo wegen Fahnenflucht. Angesichts der Höchststrafe von sieben Jahren Haft auf Fahnenflucht fiel das Urteil überraschend milde aus.
Der mexikanisch-amerikanische Rettungssanitäter aus Los Angeles und Vater von zwei Töchtern hatte sich seit drei Jahren vergeblich darum bemüht, als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anerkannt zu werden, wie es das US-amerikanische Recht als Möglichkeit vorsieht. Während seines einjährigen Einsatzes in seiner Eigenschaft als Sanitäter im Irak im Jahr 2004/2005, musste er entgegen seinen Überzeugungen eine Waffe tragen. Seinem Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurde nicht stattgegeben. Als er stattdessen im September 2006 erneut in den Irak gehen sollte, weigerte er sich und flüchtete. Später stellte er sich den Behörden und saß danach in Mannheim im Militärgefängnis.
In seiner Funktion als Lateinamerikabeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion und als Mannheimer Abgeordneter hatte sich Lothar Mark beim Botschafter der Vereinigten Staaten von Mexiko in Deutschland persönlich dafür eingesetzt, Herrn Aguayo als mexikanischen Staatsbürger in dieser Angelegenheit soweit wie möglich konsularisch zu unterstützen, um seiner Verurteilung durch das US-Militärgericht auf diesem Wege entgegenzuwirken.
Lesen Sie im Folgenden das Antwortschreiben der Botschaft von Mexiko in Deutschland
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