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Pressemitteilungen
19.06.2007
Lothar Mark zum Ergebnis der Überprüfung des gemeinsamen Standpunktes der Europäischen Union zu Kuba
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Laut Beschluss des EU-Außenministerrates auf seiner Beratung am 18. und 19. Juni 2007 in Luxemburg sollen die 2003 beschlossenen und derzeit ausgesetzten politischen Maßnahmen der Europäischen Union gegenüber Kuba nicht endgültig abgeschafft werden.

Der Lateinamerika-Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Mark, äußert sich enttäuscht: „Es ist sehr bedauerlich, dass die Europäische Union sich nicht zu einer Änderung ihrer gemeinsamen außenpolitischen Linie gegenüber Kuba durchringen konnte. Dies wäre ein wichtiges und richtiges Signal zur Intensivierung des konstruktiven Dialoges und einer erneuten Annäherung und Zusammenarbeit mit Kuba im Sinne einer vorsichtigen Normalisierung der Beziehungen gewesen.“

Die Außenminister einiger EU-Mitgliedstaaten, die sich für eine endgültige Abschaffung der im Jahr 2003 aus Protest gegen die Verurteilung von 75 Dissidenten verhängten Maßnahmen eingesetzt hatten, konnten sich folglich nicht durchsetzen: Die 2005 im Rahmen der Freilassung einer Reihe von Dissidenten auf Betreiben Spaniens ausgesetzten diplomatischen Strafmaßnahmen gegen die kubanische Regierung bleiben lediglich ausgesetzt, statt dessen luden die 27 EU-Außenminister eine Regierungsdelegation aus Kuba einem umfassenden Dialog mit der kubanischen Regierung über „alle Fragen von gegenseitigem Interesse“ ein.

Lothar Mark: „Ich begrüße diese Initiative, jedoch hätte eine Abschaffung des Moratoriums eine weitaus bessere und ehrlichere Basis für die Aufnahme des Dialoges bedeutet. Ohne die die ohne Zweifel wichtige Thematik der Gewährung demokratischer Grund- und Menschenrechte unterbewerten zu wollen, geht es m. E. hier im Kern doch vor allem um die Frage der Ungleichbehandlung einzelner Staaten. Es ist widersprüchlich und verwunderlich, dass es beispielsweise keinen Gemeinsamen Standpunkt der Europäischen Union zu den USA oder China gibt, obwohl es im Bezug auf die Menschenrechtssituation dieser beiden Länder durchaus genug Anlass gäbe, sich hier für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen.“



 

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