Lothar Mark freut sich über das BGH-Urteil zum Thema "Offenlage der Nebeneinkünfte von Bundestagabgeordneten". Denn wer als Abgeordneter seine Aufgabe ernst nimmt, habe gar keine Zeit für eine andere bezahlte Aufgabe, erklärt Mark. Lesen Sie hier den vollständigen Artikel aus der Rhein-Neckar-Zeitung.
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