In dem oben genannten Artikel kritisiert Mannheims MdL Klaus Dieter Reichardt, dass die Finanzierung der Modernisierungen in der Rainweidenstraße nach seinen Informationen noch immer nicht „unter Dach und Fach“ sei. Noch fehle die Zusage des Bundes, sich über das Bundesprogramm „Soziale Stadt“ an der Finanzierung des Projekts zu beteiligen. Dies sei „ein Skandal“ und er wolle dem Bund jetzt „Dampf machen“.
Als Mannheimer Mandatsträger in Berlin und in Stuttgart fühlen wir uns zu folgender Stellungnahme aufgefordert:
Nur da die jetzige Bundesregierung gleich nach Regierungsübernahme das Programm „Die soziale Stadt“ initiiert hat, kann sich Herr Reichardt jetzt darüber erregen. Dafür sollte er dankbar sein.
Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2004 hat sich leider dadurch verzögert, dass der Bundeshaushaltsplan 2004 die Bundesfinanzhilfen nicht eindeutig festlegt. Vielmehr blieben entscheidende Fragen offen. Inzwischen konnten diese geklärt werden:
Zum Einem musste beim Programm Soziale Stadt ein Teil der Mittel noch entsperrt werden. Nachdem die damit zusammenhängenden Fragen (Verwendung der Einsparungen aus der Eigenheimzulage) geklärt waren, hat der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages am 31.03.2004 auf Antrag der Bundesregierung die Bundesfinanzhilfen für das Programm „Soziale Stadt“ im Wege der Entsperrung auf 80 Millionen ¤ aufgestockt.
Es musste zum Anderen geklärt werden, wie sich die von den Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück vorgelegten und vom Vermittlungsausschuss aufgegriffenen und mit Zustimmung des Landes Baden-Württemberg verabschiedeten Einsparvorschläge auf die Städtebauförderung auswirken. Dazu bedurfte es intensiver Verhandlungen. Denn die Vorschläge lassen sich nur schwer umsetzen, weil sie nicht die Besonderheit der Städtebauförderung berücksichtigen, dass die vom Bund zugesagten Finanzhilfen in fünf Kassenmittelraten abgewickelt werden. Deshalb war erst zu klären, wie sich die anhand der jährlichen Kassenmittel festgelegten Einsparungen auf die Verpflichtungsrahmen auswirken, die allein Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung sind. Zugleich waren bei der Berechnung der Verpflichtungsrahmen für 2004 die weit höheren Einsparungen zu berücksichtigen, die in den kommenden Jahren zu erbringen sind. Denn die Verpflichtungsrahmen des Jahres 2004 reichen bis ins Jahr 2008. Diese Fragen konnten im Mai mit dem BMF endgültig geklärt werden.
Auf dieser Grundlage haben sich der Bund und die Länder am 25. Mai 2004 über den Text der Verwaltungsvereinbarung 2004 verständigt. Die Verwaltungsvereinbarung liegt jetzt dem BMF zur formellen Zustimmung vor. Der BMF hat angekündigt, dass er seine Zustimmung in wenigen Tagen erteilt. Sobald sie vorliegt, wird Bundesminister Stolpe die Verwaltungsvereinbarung mit seiner Unterschrift den Ländern zur Gegenzeichnung zusenden. Hierbei handelt es sich nur noch um eine Formalie.
Die Aufregung von Herrn Reichardt ist uns schon deshalb unverständlich, da die Länder und damit auch Baden-Württemberg bereits seit dem 25. Mai 2004 die genaue Höhe der Bundesfinanzhilfen von Seiten des Bundes für das Jahr 2004 kennen. Für Baden-Württemberg steht fest, dass es im Programm Soziale Stadt 8,779 Millionen Euro erhalten wird.
Daraus können wir nur schließen, dass Herr Reichardt vor der Gemeinderats- und Europawahl noch „ein wenig Dampf“ (oder sollte man vielleicht besser sagen „heiße Luft“?) machen wollte.
Lothar Mark, MdB Roland Weiss, MdL
Mannheim/Berlin 11.06.2004
|