Der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Lothar Mark sicherte dem Direktor des Verbandes Region Rhein-Neckar - früher Raumordnungsverband - seine Unterstützung zu. Dieser hatte darauf hingewiesen, dass die Bypass-Planung von Deutscher Bahn und Eisenbahnbundesamt an Mannheim vorbei „nicht zulässig“ sei, da sie gegen die Rechtslage verstieße.
Tatsächlich, so Mark, habe der Stuttgarter Landtag sich am 19. Juni 2002 einstimmig gegen die Umfahrung Mannheims ausgesprochen, das Regierungspräsidium Karlsruhe im Mai 2004 den Bypass als „raumunverträglich“ eingestuft, da er „massiv gegen Ziele der Raumordnung und Landesplanung“ verstoße, und der Deutsche Bundestag dafür gesorgt, dass im Zusammenhang mit der in den „vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans vom 2. Juli 2003 aufgenommenen Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein-Neckar eine Fußnote eingefügt wurde, die festlegt, dass die Einbindung des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) im Raum Mannheim ausschließlich über den Hauptbahnhof Mannheim“ zu erfolgen habe.
Insofern stellt sich für Mark die Frage, ob Deutsche Bahn AG und Eisenbahnbundesamt aus rechtlichen Gründen überhaupt den Bypass an Mannheim vorbei planen dürften und ob nicht jeder weitere diesbezügliche Planungsaufwand eine Vergeudung von Finanzmitteln darstelle.
Hier finden Sie den Artikel im MM vom 19.09., auf den sich die Stellungnahme bezieht.
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