Während des nicht lange zurückliegenden Gemeinderatswahlkampfs war wie schon in früheren Jahren das Thema „Ausbau des US-Flughafens Coleman-Airfield in Mannheim Sandhofen“ auf der Tagesordnung. Ein FDP-Kandidat hatte sich für den Ausbau stark gemacht und damit – über Parteigrenzen hinweg - den Protest aller Lokalmatadoren - provoziert.
„Dieses Thema eignet sich nun wirklich nicht für den Wahlkampf, allerdings müsste die Stadtverwaltung und der Regionalverband sowie der Raumordungsverband Rhein-Neckar sich dieses Themas auch abschließend annehmen“, so der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Lothar Mark (SPD). „Bemerkenswert ist, so Mark, „dass mein Kollege Prof. Dr. Egon Jüttner, der sich - folgt man den Medienberichten - stets lautstark gegen den Ausbau ausspricht, in der Diskussion einen am 25. Mai 2004 verfassten und verschickten Brief seines CDU-Bundestagskollegen Norbert Schindler (Wahlkreis Neustadt-Speyer) nicht erwähnt, in dem sich dieser mit den vier Flughafenausbauoptionen im Rhein-Neckar-Dreieck auseinandersetzt.“ Schindler komme dabei zu dem Ergebnis, so Mark, dass weder Mannheim-Neuostheim (Mannheim-City), noch Speyer oder Worms geeignet seien, „dem Bedarf für Geschäftsflugzeuge gerecht zu werden“. Da seiner Meinung nach der Bau eines neuen Flughafens völlig ausscheide, „kommt nur in Betracht, Coleman im Rahmen einer zivilen Mitbenutzung entsprechend zu erweitern“, so Norbert Schindler in seinem Schreiben an die betroffenen Ministerpräsidenten und Bundestagsabgeordneten der Region.
Die Landtagsabgeordneten Roland Weiß und Rolf Seltenreich, beide SPD, stimmen mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Mark überein, dass die CDU nun endlich alle Karten offen auf den Tisch legen müsse und nicht mal hier oder dort verlautbart wird, was die jeweilige Klientel gerne hören will.
Lothar Mark: „Unsere Position ist klar: Die Stadt Mannheim, die Mannheimer SPD und ich selbst als Mannheimer Abgeordneter in Berlin kämpfen seit Jahren unmissverständlich gegen den Ausbau des Flughafens Coleman-Airfield."
Berlin, 01.07.2004/83
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