Erklärung nach § 31 GO zum Antrag Bundesregierung
126. Sitzung Donnerstag 14.11.2007 TOP 6a
Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Drs. 16/6939 vom 7.11.2007
Der Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktionen auf terroristische Angriffe gegen die USA (Operation ENDURING FREEDOM) werden wir nicht zustimmen.
Trotz aller Bedenken schicken wir voraus, dass seit 2001, seit dem ersten Eingreifen der internationalen Gemeinschaft, in Afghanistan einige positive Veränderungen zu erkennen sind. Im Bereich von Familie (Stichwort selbstbestimmtes Leben von Frauen), Bildung, Schule und Hochschule hat sich einiges zum Positiven verändert.
Seit einiger Zeit nehmen aber Gewalt, Armut und Hoffnungslosigkeit wieder zu. Die humanitäre Situation der Bevölkerung hat sich seit 2006 wieder deutlich verschlechtert. „Nahrungsmittelunsicherheiten, chronische Mangelernährung, mangelhafter Zugang zu Trinkwasser und fehlende medizinische Versorgung beherrschen den Alltag der Zivilbevölkerung.“ Außerdem behindert Korruption die Arbeit der deutschen Einheiten. Die Situation für deutsche Soldaten in Afghanistan wird durch diese Verhältnisse vor Ort immer komplizierter und unsicherer. Es ist zu erkennen, dass das OEF Mandat nicht nachhaltig und nicht zielführend ist. Das Ziel aus dem Jahr 2001, Menschenrechte, Demokratie und Wohlstand in Afghanistan zu verankern, konnte bis heute nicht erreicht werden.
Eine Ablehnung der Mandatsverlängerung bedeutet nicht, dass das Ziel nicht mehr erreicht werden soll, ganz im Gegenteil. Es müssen andere Wege gefunden werden das Ziel zu erreichen, ohne militärische Eingriffe und ohne Spezialkommandos der deutschen Bundeswehr.
Nach den terroristischen Angriffen auf die USA am 11.09.2001 wurde eine Sonderaktion zur Bekämpfung des Terrors ins Leben gerufen, doch nun, sechs Jahre später, ist es nach herrschendem Völkerrecht schwierig, weiter von einer Sonderaktion zu sprechen. Die Sicherheitsresolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) werden lediglich mit dem Recht auf Selbstverteidigung nach Artikel 51 der UN-Charta anerkannt. Der zunehmende Abstand zum 11.09.2001 macht es immer schwieriger, von einem dauernden Angriff zu sprechen. Der UN-Sicherheitsrat geht zwar von einem fortwährenden Recht zur Selbstverteidigung aus, was aber den ursprünglichen Zielen des Mandates widerspricht. Eine sog. „Intervention auf Einladung“ hat meinem Verständnis nach nichts mit den Zielen aus dem Jahr 2001 gemein. Mit einer solchen Begründung könnten die deutschen Einheiten von allen Ländern, denn alle Länder haben sicherlich das Recht auf Selbstverteidigung, zu jeder Zeit „eingeladen“ werden.
· Mit welcher Begründung sollten weitere „Einladungen“ abgelehnt werden?
· Mit welcher Begründung sucht Deutschland in Zukunft Länder aus, denen „geholfen“ werden soll?
· Mit welcher Begründung entscheidet Deutschland über das Recht der Selbstverteidigung der Staaten, wenn in diesem Fall nur das Recht der Selbstverteidigung greift?
Die Veränderungen seit der Resolution im Jahr 2001 liegen offen. Nach den terroristischen Anschlägen auf die Vereinigten Staaten von Amerika wurde die Operation Enduring Freedom mit dem Recht auf Selbstverteidigung, so wie es Artikel 51 der UN-Charta ermöglicht, gestartet. Doch im November 2007 findet ein Wechsel der Argumentation statt. Der UN-Sicherheitsrat bekräftigt die OEF Mandatsverlängerung „mit dem erneuten Ausdruck seiner Unterstützung für die internationalen Bemühungen zur Ausrottung des Terrorismus (…).“ Diese sei im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, so das Bundesministerium der Justiz. Damit findet ein Wechsel statt, weg vom ursprünglichen Recht der Selbstverteidigung nach einem andauernden terroristischen Angriff, hin zur Ausrottung des internationalen Terrorismus.
Im Falle eines unmittelbar stattfindenden oder drohenden Terrorangriffs auf einen Bündnispartner, in diesem Fall der Angriff auf die USA am 11.09.2001, wurde dem Partner im Ausnahmefall geholfen, doch mit einer weiteren Verlängerung des Mandates (es wäre die sechste Verlängerung) hat es den Anschein, dass aus dem Ausnahmefall eine Dauerinstanz werden könnte.
Der Einsatz hat sich in der Zwischenzeit über die Grenzen des mittlerweile souveränen Staates Afghanistan hinaus ausgebreitet. (Mission Creep)
Der „Verantwortungsbereich des deutschen Einsatzkontingentes und der Marine reicht bei der Operation ENDURING FREEDOM vom Roten Meer bis vor die Küste Kenias sowie bis zur Strasse von Hormuz und umfasst ein Seegebiet von etwa der achtfachen Größe Deutschlands.“
So beschreibt die Bundeswehr das Einsatzgebiet im Rahmen des OEF-Mandates. Es ist nicht festzustellen, in welche Spezialkämpfe gegen den Terrorismus die Bundeswehr mit einer Verlängerung des Mandates hineingezogen wird.
Jede(r) Abgeordnete, der der Mandatsverlängerung seine Zustimmung erteilt, ist mitverantwortlich für Einsätze von deutschen Spezialkräften, hat aber keinerlei Einfluss auf die Operationen vor Ort.
Jede(r) Abgeordnete ist mit seiner Stimmabgabe mitverantwortlich für die vielen zivilen Opfer, die in Spezialeinsätzen gegen Terroristen ums Leben kommen.
Neben den beiden genannten Mitverantwortlichkeiten der Abgeordneten sollte auch das Wohlergehen und das Leben der Soldaten aus den deutschen Einheiten berücksichtigt werden.
Jede(r) Abgeordnete ist mitverantwortlich für das Leben der deutschen Soldaten. Die in den Gebieten vorherrschenden Bedingungen erschweren nicht nur die Arbeit der Spezialeinheiten, den Terror einzudämmen, sondern die Bedingungen gefährden das Leben aller deutschen Soldaten in den Regionen der OEF.
Die Genfer Abkommen schreiben den Schutz der Opfer bei internationalen bewaffneten Konflikten vor, die Zivilbevölkerung soll vor militärischen Handlungen geschützt werden. Bei einer Verlängerung des OEF-Mandates wird die Zivilbevölkerung weiteren militärischen Spezialkämpfen ausgesetzt. Durch Bombenhagel während der alliierten Spezialeinsätze zur Terrorbekämpfung kommen immer wieder unschuldige Zivilisten ums Leben. Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus an der Seite der USA darf nicht vor der Einhaltung der Menschenrechte stehen.
Auch die fortgesetzte Bedrohung durch internationale Terroristen begründet keinen weiteren militärischen Einsatz, bei dem Zivilisten verletzt werden oder ums Leben kommen. Mit der Ablehnung der aktiven Bekämpfung werden zivile Opfer weitgehend geschützt.
Die Länder Japan, Italien und weitere andere haben das OEF Mandat auch nicht verlängert. Es gibt natürlich keinen Grund, den genannten Ländern nachzueifern, aber die Regierungen und Parlamente dieser Länder haben ihren Austritt aus der Operation Enduring Freedom ähnlich begründet.