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Pressemitteilungen
05.12.2007
Lothar Mark zu der 2008 geplanten Schließung des Flughafens Tempelhof und den Folgen für Mannheim
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Trotz Bestätigung der Schließungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg durch das Leipziger Bundesverwaltungsgericht sollte der Flughafen Tempelhof über den 31. Oktober 2008 hinaus für den Geschäfts- und Dienstreiseverkehr offen gehalten werden. Schließlich wird der neue Großflughafen Berlin-Brandenburg International (BBI) nicht vor 2012/13 in Betrieb gehen und rechtlich verbindlich ist die Schließung erst nach diesem Datum. Geklagt hatten mehrere Fluggesellschaften und Luftfahrtunternehmen. Schon heute zeichnet sich ab, dass die Gegner einer Schließung genügend Unterschriften für einen Volksentscheid im Juni 2008 finden. Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit sollte dies nicht einfach abtun.


Tempelhof ist ein elementar wichtiges Segment des Wirtschafts- und Regierungsstandorts Berlin. Die Passagiere benötigen von Tempelhof nach Berlin-Mitte nicht mehr als 15 Minuten, während sie vom Flughafen BBI in Schönefeld im Zweifel über eine Stunde unterwegs sein werden. Andere „Weltstädte“ wie London, Washington oder auch Buenos Aires sind dabei, ihre City-Flughäfen weiter auszubauen oder ganz neu anzulegen. Und Berlin, das als Hauptstadt in diese Kategorie gehören will, legt den Rückwärtsgang ein? Mir ist das unverständlich.


Auch für Mannheim hätte die Schließung gravierende Folgen, da die Fluglinie Cirrus-Airlines für den Geschäftsverkehr kurze Wege garantiert. Die Metropolregion Rhein-Neckar ist der siebtgrößte Ballungsraum der Bundesrepublik und damit ein wichtiger Wirtschaftsstandort. Noch ist nicht absehbar, ob Cirrus-Airlines nach der Schließung von Tempelhof nach Tegel fliegen wird, zumal dort - wenn auch später - ebenfalls die Stilllegung droht.


Ein weiteres Argument spricht gegen die Schließung: Das Flughafengelände steht unter Denkmalschutz und kann nach einer Schließung nicht ohne weiteres für andere Zwecke umgebaut werden, was neue Probleme mit sich bringen wird. Vor dem Hintergrund der historischen Bedeutung des Flughafens durch die Luftbrücke 1948 könnte dem Land Berlin eines Tages mangelndes Geschichtsbewusstsein vorgeworfen werden.


Fazit: Auch wenn einige Argumente des Senats für die Schließung des Flughafens Tempelhof sprechen, sollte das Land Berlin die Problematik in ihrer Gänze nochmals abwägen und gründlich überprüfen.



 

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