Künftig sollen ehrenamtliche Helfer bei ihrem Einsatz besser gegen Schäden ihres Privateigentums abgesichert werden, so der Mannheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Mark.
Im Gegensatz zu der bisher geltenden Regelung solle nun auch der Schaden an privatem Eigentum versichert werden, wenn dessen Verwendung im Einsatzinteresse liege. Dies sehe eine von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesänderung vor, so Lothar Mark. Profitieren würden davon insbesondere ehrenamtliche Helfer bei Feuerwehren, beim THW und bei privaten Hilfsorganisationen wie DRK, DLRG, MHD und JUH. Oft brächten die Helfer privates Eigentum wie zum Beispiel zusätzliche Ausstattung, Mobiltelefone oder Diktiergeräte in den Einsatz mit, um diesen zu unterstützen. Im Gegensatz zum Privatmann, der zum Beispiel als Ersthelfer bei einem Verkehrsunfall Schäden an seinem privaten Eigentum erleide, erhielten ehrenamtliche Helfer von Hilfsorganisationen einen solchen Schaden bislang nicht ersetzt.
Der Gesetzentwurf, der vom Bundeskabinett beschlossen wurde, sehe nun vor, dass künftig auch private Gegenstände gegen Schäden versichert sind, wenn deren Einsatz im Interesse und mit Billigung der jeweiligen Organisation erfolge, so der Mannheimer Bundestagsabgeordnete.
„Damit wird endlich eine langjährige Forderung der betroffenen Organisationen umgesetzt“, freut sich Lothar Mark. Die Bundesregierung hatte die Gesetzesinitiative aufgrund einer Anregung des Bundestagsausschusses „Bürgerschaftliches Engagement“ ergriffen.
Berlin, 20.07.2004/91
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