Im Zusammenhang mit der sogenannten Rückabwicklung der Verwaltungsreform hat der Ministerrat in dieser Woche eine Entscheidung über den Zuschnitt der Schulamtsbezirke geroffen, nach der die Ebene der unteren Schulaufsichtsbehörde in 21 Bezirke aufgeteilt werden soll. Nächste Woche soll über die Standorte der SChulämter entschieden werden. Lesen Sie hier den Brief von Lothar Mark an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger vom 14.01.2008 in dieser Angelegenheit:
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
ich beziehe mich auf den Beschluss des Ministerrates Baden-Württemberg über die sogenannte Rückabwicklung der Verwaltungsreform, in der die Schulamtskreise von derzeit 44 auf 16 bis 20 mehr als halbiert und neu zugeschnitten werden sollen.
In der Rhein-Neckar-Zeitung vom 17. November 2007 war zu lesen, dass für Sie in der Schuldebatte weniger Struktur-, sondern vielmehr Standortfragen entscheidend sind. Als ehemaliger Schulbürgermeister und heutiger Bundestagsabgeordneter der Stadt Mannheim fordere ich Sie in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, für Mannheim ein eigenständiges Schulamt zu erhalten.
Die staatliche Schulbehörde arbeitet hier mit der Stadtverwaltung, der Fachgruppe Erziehungshilfe, dem Gesamtelternbeirat der Stadt, der Kinderakademie sowie außerschulischen Organisationen, Institutionen und Verbänden außerordentlich gut zusammen. Durch die Zentralität des Standortes Mannheim konnten Kooperationsstrukturen entwickelt werden, die über die Einbeziehung aller relevanten Akteure pädagogische und soziale Probleme effektiv zu bewältigen vermögen.
Der Wegfall des Standorts Mannheim würde diese bestens funktionierenden Strukturen zerschlagen und letztlich zum Nachteil der Schüler gereichen. Mit dem Erhalt einer integrierten Schulverwaltung in Mannheim kann dagegen sichergestellt werden, dass der Alltag auch weiterhin zum Wohl der Schüler bewältigt werden kann. Ich möchte Sie daher abschließend noch einmal ausdrücklich bitten, dies in Ihren Überlegungen in Sachen Standorte zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Mark
Lesen Sie hier die Antwort aus dem Staatsministerium Baden-Württemberg
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