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09.04.2008
Sozialplan: Lothar Mark appelliert an soziales Gewissen von Karstadt
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Der Bundestagsabgeordnete Lothar Mark zeigte sich erzürnt über den Widerspruch, den der Karstadt-Konzern gegen den Sozialplan für die Beschäftigten der K1-Filiale in Mannheim im letzten Moment eingelegt hat und wandte sich erneut an die Essener Unternehmenszentrale.


In seinem Brief an Karstadt-Geschäftsführer Peter Wolf fand Lothar Mark klare Worte: „Viele der 62 Männer und Frauen haben Ihnen jahrelang die Treue gehalten und den Konzern aufopferungsvoll unterstützt. Ihr Widerspruch gegen einen anständigen Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust dieser Mitarbeiter ist nicht nachvollziehbar und respektlos.


Darüber hinaus ist diese Maßnahme mit Sicherheit nicht geeignet, das zunehmende Ungerechtigkeitsempfinden in der Bevölkerung zu verringern; hierdurch wird vielmehr der Unmut und die gesellschaftspolitische Debatte über raffgierige Manager fortbestehen und angespornt. Die Abfindungszahlungen gemäß dem Sozialplan sind für den Karstadt-Konzern zweifelsohne finanzierbar. Umso mehr verärgert es, dass Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bislang auch jede Begründung für Ihren Schritt vorenthalten“.


Lothar Mark appellierte abschließend an das soziale Gewissen der Karstadt-Geschäftsführung und forderte diese auf, ihr unmenschliches Vorgehen zu überdenken und den Beschäftigten der Mannheimer Filiale eine anständige Abfindung zu zahlen.


Auch betriebswirtschaftliche Erwägungen sprechen aus Sicht des Bundestagsabgeordneten unbedingt für die Einhaltung des Sozialplans. Der Karstadt-Geschäftsführung empfahl er: „Bedenken Sie beiseite von Gewissensfragen auch, ob die Abfindungszahlungen für die Beschäftigten der K1-Filiale den Konzern in finanzieller Hinsicht nicht viel weniger belasten, als die Einbußen, die Ihnen unweigerlich durch einen Image-Verlust entstehen“.



 

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