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21.07.2008
Lothar Mark und Eduard Lintner nehmen Stellung zu Wahlrechtsfragen in Venezuela
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Die Bundestagsabgeordneten Lothar Mark (SPD) und Eduard Lintner (CSU), in ihrer Funktion zuständige Berichterstatter für Lateinmamerika im Auswärtigen Ausschuss, waren auf einer mehrtägigen Lateinamerikareise, in deren Rahmen beide Abgeordneten Kolumbien und Venezuela besuchten. In Venezuela beschäftigten sie sich vor dem Hintergrund der im November anstehenden Regionalwahlen besonders intensiv mit Fragen des Wahlrechtes.

Die bevorstehenden Bürgermeister- und Gouverneurswahlen in Venezuela können ein bedeutsamer Schritt auf dem Weg des Landes zur Festigung einer demokratischen Grundordnung sein. Dazu gehört unabdingbar eine faire, demokratische, insbesondere nach den Regeln der geltenden Verfassung ablaufende Wahl. Nach der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela steht allen Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Kandidatur zu (passives Wahlrecht), wenn sie nicht  rechtskräftig vorbestraft sind. Das entspricht auch europäischen und internationalen demokratischen Standards.

Umso mehr müssen Versuche unterbunden werden, Kandidaten auf administrativem Weg, z.B. durch einen Vorschlag des nationalen Rechnungshofs, von einer Kandidatur auszuschließen. Dieser Versuch wird derzeit offenbar in Venezuela unternommen. Grundlage sind diffuse, disziplinarische Vorwürfe. Dabei wird auf Bestimmungen in einem einfachen Gesetz Bezug genommen.

In der Praxis könnte dies für mehr als vier Fünftel aller Bewerber relevant werden, weil sie schon bisher ein öffentliches Amt bekleidet haben. Es besteht somit die konkrete Gefahr, dass unter Einschaltung des Rechnungshofes missliebige Kandidaten von einer Kandidatur abgehalten werden. Das wäre aber ein offensichtlicher Bruch, der Verfassung des Landes.

Wir appellieren daher an den Staatspräsidenten Hugo Chávez, sein Amt als Hüter der Verfassung ernst zunehmen und solche Versuche entschieden zu unterbinden. Sein schnelles Eingreifen ist auch deshalb unentbehrlich, weil bereits am 12. August die Frist zur Benennung von Kadidaten abläuft. Eine Annullierung von Kandidaturen ist danach auch auf dem Rechtsweg nicht mehr rückgängig zu machen.

Selbst wenn das oberste Verfassungsgericht dem Vorschlag seines Berichterstatters folgen und diese Praxis für verfassungswidrig erklären würde, käme eine solche Entscheidung zu spät.Der Ausschluss aber vieler Kandidaten für kommunale und regionale Positionen unter  Berufung auf geringfügige Verwaltungsverstöße wäre ein schwerer Schlag für die von der venezolanischen Regierung immer wieder beanspruchte demokratische Legitimation. Merkwürdig wären solche Entscheidungen auch deshalb, weil auch Präsident Chávez vor Jahren mit Hilfe einer Gerichtsentscheidung die Suspendierung seiner Kandidatur aus diesen Gründen verhindert hat.

MdB Lothar Mark und MdB Eduard Lintner haben venezolanischen Parlamentariern vor Ort ihre große Sorge um einem Bruch der Verfassung zum Ausdruck gebracht und sie gebeten, sich für ein klares, demokratisches und verfassungemäßes Wahlverfahren einzusetzen.


 



 

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