Die Freifahrtregelungen für Menschen mit Behinderungen werden nicht verändert. Diese Entscheidung hat Bundesministerin Ulla Schmidt nach Abwägung aller Argumente getroffen. Grundlage für die geplanten Kürzungen bei der Benutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln waren die Vorschläge der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück, die im Rahmen der Beratungen im Vermittlungsausschuss auf Wunsch der Länder umgesetzt werden sollten.
Insbesondere die von der Bundesregierung angeregte Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit in der Sozialversicherung hat deutlich gemacht, dass einzelne Gruppen von Schwerbehinderten bei der geplanten Änderung unzumutbar benachteiligt würden. Bei einer Einschränkung der bundesweiten Freifahrtregelung wäre die notwendige Barrierefreiheit (z.B. die Nutzung von Fahrkartenautomaten) für alle behinderten Menschen nicht gesichert gewesen.
Auf Grund der zahlreichen Beschwerden von betroffenen Bürgern setzte sich auch der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Lothar Mark in Berlin vehement dafür ein, die geplante Einschränkung zu Fall zu bringen und war sich darin mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung einig. Mark begrüßt daher mit den Mannheimer Landtagsabgeordneten Roland Weiss und Rolf Seltenreich, dass sich das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung nach konstruktiven Gesprächen mit den Verbänden behinderter Menschen zur Beibehaltung der bisherigen Regelung entschlossen hat. Die Stärkung der Barrierefreiheit, so Mark, sei von Anfang an ein wesentlicher Bestandteil der Politik der Bundesregierung zur Teilhabe der Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft gewesen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten alle Beteiligten, insbesondere auch die für den ÖPNV zuständigen Länder, zusammenwirken. Der Landtagsabgeordneten Roland Weiss und Rolf Seltenreich versprachen, sich auch in Stuttgart dafür einzusetzen.
Berlin, 05. August 2004/96
|