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Pressemitteilungen
19.08.2008
Lothar Mark zur Antwort des Auswärtigen Amtes in Sachen Colonia Dignidad
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Vor dem Hintergrund des Interviews mit einem ehemaligen Chef der Colonia Dignidad in Chile aus der chilenischen Zeitung La Nación vom 22. Juni 2008 wandte sich der Mannheimer Abgeordnete in seiner Funktion als Lateinamerikabeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion kürzlich an das Auswärtige Amt und bat angesichts der An-gaben und Informationen, die in diesem Interview über die illegalen Aktivitäten der Colonia angesprochen wurden, um eine Stellungnahme.

In seinem inzwischen vorliegenden Antwortschreiben teilte Staatsminister Günter Gloser diesbezüglich mit, dass sich das Auswärtige Amt auch künftig für die straf-rechtliche Aufarbeitung der Taten der Colonia Dignidad einsetzen und die Aufklärungsarbeit der Justizbehörden weiter unterstützen werde. Die in dem chilenischen Interview aufgeführten Informationen seien, so der Staatsminister, vor diesem Hin-tergrund vom Auswärtigen Amt an die deutschen Justizbehörden für ihre laufenden Ermittlungen weitergeleitet worden.

Dazu Lothar Mark: „Es ist wichtig, dass Aussagen über die Colonia Dignidad,  wie von Herrn Schnellenkamp in seinem Interview gemacht, auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden und Folgen nach sich ziehen“.

Positiv beurteilt Lothar Mark insbesondere die in dem Schreiben vom Auswärtigen Amt in Aussicht gestellte Wiederaufnahme des „Runden Tisches“ zur Villa Baviera, der als Plattform für einen besseren Informationsaustausch und eine engere Ab-stimmung der Bemühungen auf deutscher wie auch chilenischer Seite dienen soll: „Das wäre eine Maßnahme, die man nur unterstützen kann, denn das Thema Colo-nia Dignidad/Villa Baviera ist bei weitem noch nicht erledigt. Immer wieder kommen neue Erkenntnisse und mit der Colonia Dignidad verbundene Probleme ans Tageslicht, auf die entsprechend reagiert werden muss“, so Lothar Mark.    


Artikel und Interview mit Klaus Schnellenkamp in der Zeitung "La Nacion" und Brief von Lothar Mark ans Auswärtige Amt. Hier finden Sie beides.



 

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