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23.08.2004
Landesregierung hält Geld zurück - Entlastungen durch Hartz IV werden den Kommunen vorenthalten
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„Nach langen und zähen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss über die noch offenen Finanzierungsfragen zu den Hartz-Reformen und nachdem der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit das Kommunale Optionsgesetz beschlossen hat, wird zum 1. Januar 2005 die Arbeitsmarktreform „Hartz IV“ umgesetzt“, so der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Lothar Mark. Kernstück dieser Reform ist die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Grundsicherung für Arbeitslose.

Die Umsetzung dieser Reform sei Gegenstand einer kontroversen politischen Diskussion im Land und in den Kommunalparlamenten. Mark verwies darauf, dass sowohl die Landesregierung, als auch einzelne Landräte versuchten, den Eindruck zu erwecken, als führe dieses Gesetz zu Mehrbelastungen der Kommunen. Dies sei eindeutig falsch, so der Mannheimer Bundestagsabgeordnete.

Ein Ziel bei der Zusammenführung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe sei von Anfang gewesen, „die Kommunen um 2,5 Milliarden ¤ jährlich zu entlasten.“ Das bedeutet für Baden-Württemberg beispielsweise eine strukturelle Entlastung von 160 Millionen ¤ im Jahr 2005.

Lothar Mark betonte, dass Hartz IV die Kommunen von den Kosten für erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger (ca. 90% der bisherigen Sozialhilfe-Empfänger) entlaste. Im Kommunalen Optionsgesetz sei zudem festgelegt worden, dass der Bund 29,1% der Kosten für die Unterkunft übernehme (nach dem  derzeitigem Stand 3,2 Milliarden ¤). Mark unterstrich zugleich, dass diese Zahl variabel sei und über eine Revisionsklausel schon im Laufe des Jahres 2005 zeitnah an die tatsächlich entstandenen Kosten angepasst werden würde. „Ergibt die Überprüfung, dass die Entlastung der Kommunen den Betrag von 2,5 Milliarden ¤ jährlich über- oder unterschreitet, wird der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft rückwirkend zum 1. Januar 2005 entsprechend angepasst“, so der Mannheimer Bundestagsabgeordnete.

Das Land Baden-Württemberg müsse also das eingesparte Wohngeld an die Kommunen weiterleiten. Für die Kommunen in Baden Württemberg schätzt Mark weitere Einnahmen von etwa 125 Millionen ¤, die sie bei der Landesregierung einfordern müssen. Zu diesen Forderungen ist die Landesregierung derzeit nicht bereit. Mark forderte deshalb die baden-württembergischen Kommunen auf, die Landesregierung in die Pflicht zu nehmen.

„Ziel der Regierung ist es“, so Mark, „die für die Kommunen vorgesehene Entlastung von 2,5 Milliarden ¤ anteilig in Höhe von 1,5 Milliarden ¤ für die Einrichtung von Krippenplätzen zu verwenden. Der Mannheimer Bundestagsabgeordnete hofft, dass die baden-württembergische Landesregierung diesen Sachverhalt schnellstmöglich klärt und den Kommunen mit der Überweisung des eingesparten Geldes die Umsetzung der Hartz-Vorschläge erleichtert.


 


Mannheim, 23.08.2004



 

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