Nachdem das Bundeskabinett auf Vorschlag von Außenminister Steinmeier die Beteiligung der bisherigen 100 Spezialkräfte der Bundeswehr (sog. KSK-Truppen) bei den US-geführten Kampfeinsätzen in Afghanistan zurückgezogen hat, stimme ich – wenn auch schweren Herzens – der Verlängerung des Mandats für die deutsche Beteiligung an der Operation Enduring Freedom (OEF) für weitere 13 Monate zu.
Damit beschränkt sich die deutsche Beteiligung an der internationalen Terrorbekämpfung gegenwärtig auf eine Beteiligung an der maritimen Komponente am Horn von Afrika. Im Rahmen des ISAF-Mandats für Afghanistan wurden dagegen zusätzliche militärische Aufgaben übernommen, weshalb ich bei der jüngsten Abstimmung einer weiteren deutschen Beteiligung nicht zustimmen konnte. Beide Mandate lassen sich nach wie vor schwer voneinander trennen, auch wenn sich die Operationen in ihrer Rechtsgrundlage und ihrem Inhalt unterscheiden.
Trotz des Rückzugs der deutschen Elite-Truppen appelliere ich an die Bundesregierung, die am OEF-Einsatz beteiligten europäischen Partner dazu aufzufordern, sich verstärkt an der zivilen Aufbauarbeit in Afghanistan zu beteiligen und auch die Vereinigten Staaten dafür zu gewinnen, hier künftig den Schwerpunkt zu setzen.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass kein glaubwürdiges und schlüssiges Gesamtkonzept mit dem Ziel eines mittelfristigen und stufenweisen Ausstiegs sowie eines sich selbst tragenden Friedensprozess in Afghanistan erkennbar ist. Erst vor wenigen Tagen mahnte der frühere Außenminister Joschka Fischer im Deutschlandfunk eine „politische Erfolgsstrategie“ des Bündnisses an und forderte dabei auch eine dringende Überprüfung der amerikanischen Strategie. Altbundeskanzler Gerhard Schröder sprach sich für die Festlegung eines Zeitpunkts zum Rückzug der ausländischen Truppen aus Afghanistan aus. Er dürfe nicht in 20 oder 30 Jahren liegen, sondern müsse in der kommenden Dekade umgesetzt werden, so Schröder bei einem Podiumsgespräch mit dem ehemaligen österreichischen Bundeskanzler Vranitzky.
Das OEF-Mandat des Bundestages umfasst auch die deutsche Beteiligung an dem bündnisgemeinsamen Beitrag zur Unterstützung der USA im Rahmen des Art. 5 NATO-Vertrag, der Operation Active Endeavour (OAE). OAE besteht aus Überwachungs- und Präsenzoperationen im gesamten Mittelmeer. Die deutsche Beteiligung an OAE wurden erstmals im Jahr 2003 durch den Bundestag mandatiert. Hintergrund hierfür waren Entscheidungen des NATO-Rates, die den Einsatz fortentwickelten und mit einem „robusteren“ Charakter versahen, wodurch die Schwelle zu einer Einbeziehung in eine bewaffnete Unternehmung überschritten wurde.
Die Operation Enduring Freedom wurde im Anschluss an die Terrorangriffe des 11. September 2001 begonnen, nachdem der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 1368 (2001) vom 12. September 2001 das Vorliegen einer Selbstverteidigungssituation bestätigt und die NATO den Bündnisfall gemäß Art. 5 des NATO-Vertrages festgestellt hatte. Nach mehr als 7 Jahren frage nicht nur ich, sondern fragen sich auch Rechtsexperten, ob die UN den Selbstverteidigungsfall der USA weiterhin feststellen darf und der Bündnisfall noch gegeben ist.
Berlin, den 13.11.2008
Hier finden Sie den Antrag, über den abgestimmt wurde.
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