Erklärung des Abgeordneten Lothar Mark gemäß 31 GO BT anlässlich der Abstimmung des Gesetzentwurfs zum BKA-Gesetz am 12.11.2008 (DS. 16/10121):
Nach intensiver Beschäftigung mit dem Thema und Abwägung aller Bedenken kann ich dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf zum BKA-Gesetz nicht zustimmen.
Dies aus folgenden Gründen:
Mit der großen Anzahl von neuen Überwachungs- und Ermittlungsbefugnissen für das Bundeskriminalamt und dem Paradigmenwandel hin zum präventiven Sicherheitsstaat scheint mir das umfangreiche Regelwerk nicht mit den Werten der Sozialdemokratie vereinbar.
Dies gilt insbesondere für die in der Diskussion völlig neue Video-Observation innerhalb privater Wohnräume, die erweiterte und stark vereinfachte akustische Wohnraumüberwachung, das Eindringen in Privaträume zur Installation von speziellen Programmen auf Rechnern und Telekommunikationseinrichtungen (was Mobiltelefone einschließt) für diverse Ausspähungen sowie Decryptierungszwecke – oft auch als Online-Durchsuchung bezeichnet –, die Aushebelung des Richtervorbehaltes bei TKÜ-Maßnahmen durch vermeintliche Eilbedürftigkeit und mehr. Die meisten Dinge davon haben wir Sozialdemokraten stets ausgeschlossen.
Hinzu kommen gravierende verfassungsrechtliche Bedenken z.B. von Journalistenverbänden, Polizeigewerkschaften, Datenschutzbeauftragten, des ehemaligen Bundesinnenministers Gerhard Baum und vieler mehr. Bereits jetzt ist absehbar, dass es zu Verfassungsklagen gegen das heute zu verabschiedende Gesetz kommen wird, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Berlin, 12.11.2008
Hier finden Sie den Gesetzestext.
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