Ende 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Jobcenter für nicht verfassungskonform erklärt. Der Mannheimer Bundestagsabgeordnete Lothar Mark wandte sich daher in dieser Woche an Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, um Informationen über die Zukunft der Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von Bund und Stadtverwaltung in Mannheim zu erhalten.
Zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agentur und der Stadtverwaltung Mannheim habe sich ein Prozess des Zusammenwachsens vollzogen, so Mark in einem Schreiben an den Minister. Leistungsempfänger profitierten davon, wenn sie aus einer Hand betreut und nicht von Behörde zu Behörde geschickt würden. Daher sollte nach seiner Auffassung eine „verbindliche Kooperation zwischen Bundesagentur für Arbeit, Ländern und Kommunen“ bei der konzeptionellen Ausgestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik gewährleistet bleiben. Mark bat den Minister, in seinen Verhandlungen mit den politischen Gesprächspartnern in Bund und Ländern eine „schnelle Lösung“ herbeizuführen, damit Planungssicherheit für die ARGE bzw. Mannheim geschaffen wird.
Die Verhandlungen über eine Neuordnung der Hartz IV-Jobcenter finden derzeit unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales statt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seien die bestehenden Arbeitsgemeinschaften als Gemeinschafts-einrichtungen von Bundesagentur und kommunalen Trägern „nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht vorgesehen“.
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