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20.03.2009
Persönliche Erklärung von Lothar Mark und anderen SPD-Abgeordneten zur Verabschiedung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag
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Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) zur Abstimmung über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz – FMStErgG) (Drs. 16/12100) der Abgeordneten Dr. Lale Akgün, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Wolfgang Gunkel, Christian Kleiminger, Lothar Mark, Hilde Mattheis, René Röspel, Ottmar Schreiner, Andreas Steppuhn, Rüdiger Veit

Die Bundesregierung und das Parlament haben im Oktober 2008 sehr weitreichende Mittel und Instrumente zur Stabilisierung der Finanzmärkte (500-Mrd.-Programm) beschlossen. Der „Finanzmarktstabilisierungsfonds“ hat bisher den Finanzmarkt vor dem Zusammenbruch bewahren können. Um dies auch künftig leisten zu können, muss er mit einem Ergänzungsgesetz nachgebessert werden.

Die Lage auf den Finanzmärkten hat sich in den vergangenen Wochen erneut verschärft. Die Bankenkrise hat sich zu einer akuten Krise des Finanzsystems ausgeweitet. Die dramatische aktuelle Lage hat überall in Europa staatliche Interventionen zum kurzfristigen Krisenmanagement erforderlich gemacht.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner stimmen diesem Gesetz als einem weiteren wichtigen Schritt zur Krisenbekämpfung zu. 

D
iese neue Maßnahme im Zuge des Krisenmanagements muss als alternativlos angesehen werden, auch wenn klar ist, dass es massiv heutige und zukünftige Steuerzahler belastet. Somit stehen wir erneut und nun endgültig vor der grundlegenden Frage nach einer fairen Verteilung der Lasten der Krise und der Sicherstellung einer gerechten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung. 

Es ist zu befürchten,  dass der Staat bald nicht mehr über ausreichende Mittel zur Aufrechterhaltung der wirtschaftlichen und staatlichen Ordnung verfügt - es sei denn er greift zu Zwangsmaßnahmen (Verstaatlichung, Zwangsanleihen, Enteignungen). 

Deshalb müssen nun auch diejenigen zur Bewältigung der Lasten der Krise einen eigenen Beitrag leisten, die maßgeblich für diese Krise verantwortlich sind bzw. auch diejenigen, die es sich - auch aufgrund der Steuerentlastungen der letzten beiden Jahrzehnte - leisten können. Wir meinen: Das ist eine Frage der Gerechtigkeit und dient auch der Legitimierung unserer Sozialen Marktwirtschaft.

Deshalb fordern wir mit der Zustimmung zum Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz auch die Einleitung nötiger Schritte für eine Gegenfinanzierung der zu erwartenden zusätzlichen Kosten für den Bundeshaushalt.

Die Gegenfinanzierung muss auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit die Steuer-entlastungen für Hochvermögende aus der Vergangenheit revidieren. Sie muss sich auf folgende Maßnahmen konzentrieren: Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Einführung von Finanztransaktionssteuern (einer erweiterten Börsenumsatzsteuer, die es wiedereinzuführen gilt), eine höhere Erbschaftsteuer, die Revision der Abgeltungssteuer sowie die Verhinderung von Steuerflucht (Schließung der Steueroasen), rückstandsloser Steuervollzug und eine Neujustierung der Steuerprogression mit einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes.



 

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